Sitzung: 13.09.2012 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 336/12
 01:07:00
Beschluss:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anre-
          gungen und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II:Â Â Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau
der „Felsenstraße von Nienbergstraße bis Nadigstraße“:
Felsenstraße
von Nienbergstraße bis Nadigstraße
a)
     Fahrbahn:
è     Erstellung
einer 6,50 m breiten Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau nachÂ
       Â
Bauklasse III der RStO
è     Einfassung
der Fahrbahn zur Abgrenzung und zum Schutz der Neben-
       Â
anlagen mit einem Rundbordstein r= 9 cm
b)
     Beidseitige
Geh-/ und Radwege:
è     Pflasterung
von 2,5 m breiten beidseitigen gemeinsamen Geh-/ und
       Â
Radwegen in rotem Betonsteinpflaster, d= 8 cm, mit UnterbauÂ
c)
      Begrünung:
è    Anlegung von beidseitigen Grünstreifen mit
einer alleeartigen Straßen-
      Â
baumbepflanzung in Breiten von 1,70 m bis 1,80 m mit Unterpflanzung
Â
d)
      Entwässerung:
è     Straßenentwässerung
mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten
Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den
vorh. Mischwasser-
kanal Â
 Â
              Â
e)
     Straßenbeleuchtung:
è    Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthö-
      Â
he von 8,0 m
Der
Bauausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden
Beschluss zu fassen:
Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Felsenstraße von Nienbergstraße bis
Nadigstraße“ im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 289 Kennwort „Wohnpark
Dutum – Teil B“ und Nr. L 12 Kennwort „Teilbebauungsplan Felsenstraße“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau
der „Felsenstraße von Nienbergstraße bis
Nadigstraße“ der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§ § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011
(GV.NRW S.685), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Felsenstraße
von Nienbergstraße bis Nadigstraße“ im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr.
289 Kennwort „Wohnpark Dutum – Teil B“ undÂ
Nr. L 12 Kennwort „Teilbebauungsplan Felsenstraße“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale
aufweist:
Felsenstraße
von Nienbergstraße bis Nadigstraße
     Ausbau
im Separationsprinzip mit:
1.
Fahrbahn
mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt
2.
Gemeinsame
Geh-/ und Radwege aus rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau
3.
Grünstreifen
mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung     Â
              Â
4.    Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
       5.   Betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig