Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 01:07:00

 


Beschluss:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-

           gungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Felsenstraße von Nienbergstraße bis Nadigstraße“:

 

 

Felsenstraße von Nienbergstraße bis Nadigstraße

 

 

 

a)                 Fahrbahn:

è        Erstellung einer 6,50 m breiten Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau nach 

         Bauklasse III der RStO

è        Einfassung der Fahrbahn zur Abgrenzung und zum Schutz der Neben-

         anlagen mit einem Rundbordstein r= 9 cm

 

 

b)                 Beidseitige Geh-/ und Radwege:

è        Pflasterung von 2,5 m breiten beidseitigen gemeinsamen Geh-/ und

         Radwegen in rotem Betonsteinpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau 

 

 

c)                   Begrünung:

è       Anlegung von beidseitigen Grünstreifen mit einer alleeartigen Straßen-

        baumbepflanzung in Breiten von 1,70 m bis 1,80 m mit Unterpflanzung

 

 

d)                  Entwässerung:

è        Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten

Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasser-

kanal     

               

 

e)                 Straßenbeleuchtung:

è       Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthö-

        he von 8,0 m

 

 

 

Der Bauausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der  „Felsenstraße von Nienbergstraße bis Nadigstraße“ im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 289 Kennwort „Wohnpark Dutum – Teil B“ und Nr. L 12 Kennwort „Teilbebauungsplan Felsenstraße“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der  „Felsenstraße von Nienbergstraße bis Nadigstraße“ der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV.NRW S.685), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Felsenstraße von Nienbergstraße bis Nadigstraße“ im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 289 Kennwort „Wohnpark Dutum – Teil B“ und  Nr. L 12 Kennwort „Teilbebauungsplan Felsenstraße“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Felsenstraße von Nienbergstraße bis Nadigstraße

 

      Ausbau im Separationsprinzip mit:

 

 

1.            Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

 

2.            Gemeinsame Geh-/ und Radwege aus rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.            Grünstreifen mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung      

               

4.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

        5.    Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig