Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Niehues merkt an, dass ihm das Thema der Flächenauffüllung Sorge bereite. Die Auffüllung der Flächen müsse mit einer entsprechenden Verdichtung der aufgefüllten Böden einhergehen, ansonsten entstehen später erhebliche Probleme in der Statik, und es entstehe möglicherweise eine Rissbildung. Herr Niehues wünscht, dass sichergestellt werde, dass im Rahmen der Ausschreibung auf die Problematik der sachgerechten Verdichtung hingewiesen werde, damit man möglicherweise spätere Haftungsansprüche, die seitens der Bauherren an die Stadt gerichtet werden, weitergeben könne. Das Thema der Verdichtung sei hier ganz deutlich in der Risikoanalyse aufzuzeigen.

 

Herr Schröer informiert, dass im obersten Absatz auf Seite 4 der Vorlage angegeben sei, dass ein externer Gutachter die Verdichtung beaufsichtigen solle.

 

Herr Niehues bittet, dass dieses besonders kontrolliert werde.

 

Herr Brunsch bemängelt, dass in der Vorlage die Einnahmeposition fehle. Es gebe Mutterbodenabtrag und Waldrodung. Es sei nicht nachvollziehbar, dass nicht durch die Vermarktung von Holz und gegebenenfalls durch Verkauf von Mutterboden Einnahmen erwirtschaftet werden können.

 

Herr Kuhlmann merkt an, dass der Verkauf sicherlich berücksichtigt werden könne. Den Boden könne man jedoch nicht als Mutterboden verkaufen. Herr Kuhlmann bezieht sich auf die Waldrodung und informiert, dass man die Positionen gegengerechnet habe. Man könne heutzutage eine Fläche ohne Kosten roden lassen, da der Holzpreis die Rodungskosten auffange.


Beschluss:

 

1.     Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, den Fachbereich 5/die TBR zu beauftragen, Verhandlungen zur Übernahme von tragfähigen Füllböden für die Auffüllung für das Gewerbegebiet GVZ mit dem Wasserstraßen-Neubauamt aufzunehmen.

 

2.     Die Kosten der Herrichtung werden auf den Verkaufpreis der aufgefüllten Gewerbegrundstücke aufgerechnet.

 

3.     Das Projekt ist dem Aufsichtsrat der EWG zur weiter gehenden Befassung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig