Beratungsergebnis: geändert beschlossen

I/A/1585

 

Herr Niehues führt aus, dass bei fast allen Produkten der Erläuterungsbericht nicht so sei, wie die CDU-Fraktion sich diesen vorstelle. Im letzten Jahr sei bereits darauf hingewiesen worden, dass man zu den Produkten einen aussagefähigen Erläuterungsbericht in einheitlicher Form benötige. Einige Erläuterungsberichte seien in Ordnung, einige fehlten teilweise bzw. ganz. Daher werde die CDU-Fraktion im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes den Antrag stellen, klare Qualitätsmerkmale in den Erläuterungsberichten aufzunehmen, um auch Bezugsdaten zu früheren Jahren zu erhalten.

 

Ferner habe er festgestellt, dass es unterschiedliche Ansätze zwischen den Angaben zu den Stellen lt. Haushaltsplan und denen des Stellenplanes gebe. Er wisse inzwischen, dass es sich hierbei u. a. um Auszubildendenstellen oder um Stellen handele, die von dritter Seite finanziert bzw. mitfinanziert würden. In einigen Fällen sei es aber auch einfach vergessen worden, den Stellenplan zu korrigieren.

Wenn der Rat über die Produkte steuern solle, müsse man sich auch auf die vorgegebenen Zahlen verlassen können. Daher fordere die CDU-Fraktion für das kommende Jahr, dass bei den Angaben zum Personal der Hinweis aufgenommen werde, wie viele Stellenanteile sich z. B. auf Auszubildende bzw. auf mitfinanzierte Stellen bezögen, damit die abweichenden Angaben zwischen Haushaltsplan und Stellenplan nachvollzogen werden könnten.

 

Auch müsse sich der Rat darauf verlassen können, dass die Personalkostenansätze bei den einzelnen Produkten der Wirklichkeit entsprechen würden, sodass sie personalscharf bei den einzelnen Produkten vorgenommen würden. Die CDU-Fraktion werde die Vorgaben für dieses Jahr letztmalig akzeptieren; im nächsten Jahr erwarte seine Fraktion jedoch mehr Transparenz bei den Personalkosten.

 

Herr Hermeling erklärt, dass es bei diesem System keine Deckungsgleichheit bei den Personalangaben zwischen dem Stellenplan und den Produktseiten geben könne, denn bei den Produktseiten würden die Stellen nachgewiesen, die tatsächlich Kosten verursachen würden. Insofern seien die Werte auf den Produktseiten geringer als die Angaben im Stellenplan, denn wenn eine Stelle vorübergehend nicht besetzt sei, verursache sie keine Kosten und werde insofern auch nicht auf den Produktseiten geführt, wohl aber im Stellenplan.

Selbstverständlich solle der Rat über die Personalkosten steuern. Insofern sollten die Personalaufwendungen mit den Produktseiten schon identisch sein.

 

Herr Niehues entgegnet, dass, wenn es in Einzelfällen derartige unbesetzte Stellenanteile gebe, die Verwaltung unter dem entsprechenden Produkt einen geeigneten Hinweis aufnehmen sollte, damit die Fraktionen die Differenz zwischen dem Haushaltsplan und dem Stellenplan dann nachvollziehen könnten.

 

Anschließend bezieht Herr Niehues sich auf Ziffer 4 des Produktes 32, bei dem der Ansatz für Leistungsentgelte von 210.000,00 auf 170.000,00 € reduziert worden sei. Er möchte den Grund hierfür wissen.

 

Herr Hortmann antwortet, dass unter dieses Produkt auch die Gaststätten fallen würden. Es sei seitens des Gesetzgebers beabsichtigt gewesen, das Gaststättengesetz zu liberalisieren, wodurch einige bisher erforderliche Genehmigungen entfallen wären. Dieses hätte auch Mindereinnahmen bei den Gebühren in Höhe von 40.000,00 € nach sich gezogen.

Der Gesetzgeber habe jedoch kürzlich diese Entscheidung über die Gesetzesänderung auf die Länder delegiert; dem Vernehmen nach sei in nächster Zeit nicht mit Gesetzesänderungen zu rechnen. Aus diesem Grunde könne der alte Haushaltsansatz von 210.000,00 € auch für die nächsten Jahre wieder in den Haushaltsplan bzw. in den Finanzplänen aufgenommen werden.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 3 – Recht und Ordnung – unter Berücksichtigung der vg. Änderung (+ 40.000 € Einnahmen im Produkt 32) in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig