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„Am 7. September 2012 hat Herr Lunkwitz, erster Vorsitzender der SG Elte, den oben genannten Zuschussantrag beim Sportservice der Stadt Rheine eingereicht.

 

Der Antrag wird vor allem damit begründet, dass der Kreisvorsitzende des Fuß­ballverbandes in seinem letzten Mitteilungsschreiben darüber informiert habe, dass die Schiedsrichter angewiesen worden seien, keine Fußballspiele mehr an­zupfeifen, sofern keine Spielfeldabgrenzung existiere.

 

Die Antragsfrist für Zuschussanträge endet laut Sportförderrichtlinien am 31.10. des jeweiligen Jahres, um eine Förderung im nachfolgenden Jahr zu ermöglichen.

Da über den Zuschussantrag somit erst im Jahr 2013 beraten und entschieden wird, hat Herr Lunkwitz einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn beantragt.

 

Nach Ziffer 7.2 Absatz 7 der Förderrichtlinien können solche Anträge nur in un­aufschiebbaren Fällen durch politischen Beschluss genehmigt werden.

 

Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung eine entsprechende Vorlage für die kommende Sitzung des Sportausschusses am 14. November 2012 zu ferti­gen, in der der förderunschädliche und vorzeitige Maßnahmenbeginn vorgeschla­gen wird.

 

Sofern die Spielfeldabgrenzung nicht rechtzeitig zum Spielbeginn fertig gestellt sein sollte, drohen nach Auskunft von Herrn Lunkwitz Punktverluste und eventu­ell sogar Strafgeldzahlungen. Diese Probleme können durch die Bewilligung des förderunschädlichen Maßnahmenbeginns verhindert werden.“

 


 

 

 


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