Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:14:21

 

Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass nach der amtlichen Bekanntmachung gegen die Absicht der Stadt Rheine, das mittlere Teilstück der Karmannstraße, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 153, Flurstück 893 tlw., 884 tlw., 886 tlw. und 888, einzuziehen, keine Einwendungen erhoben wurden.

 

Einziehungsbeschluss:

 

Das mittlere Teilstück der Karmannstraße, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 153, Flurstück 893 tlw., 884 tlw., 886 tlw. und 888, wird hiermit gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Einziehung vorliegen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig