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Beschluss:
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Felsenstraße von
Nienbergstraße bis Nadigstraße“ im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 289
Kennwort „Wohnpark Dutum – Teil B“ und Nr. L 12 Kennwort „Teilbebauungsplan
Felsenstraße“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der „Felsenstraße von
Nienbergstraße bis Nadigstraße“ der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011
(GV.NRW S.685), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 02. Oktober
2012 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Felsenstraße
von Nienbergstraße bis Nadigstraße“ im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr.
289 Kennwort „Wohnpark Dutum – Teil B“ und
Nr. L 12 Kennwort „Teilbebauungsplan Felsenstraße“ erlassen:
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Felsenstraße
von Nienbergstraße bis Nadigstraße
Ausbau im Separationsprinzip mit:
1.
Fahrbahn
mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt
2.
Gemeinsame
Geh- und Radwege aus rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau
3.
Grünstreifen
mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
4. Straßenentwässerung mit
Anschluss an die Kanalisation
5. Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig