1:54:30


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Felsenstraße von Nienbergstraße bis Nadigstraße“ im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 289 Kennwort „Wohnpark Dutum – Teil B“ und Nr. L 12 Kennwort „Teilbebauungsplan Felsenstraße“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der  „Felsenstraße von Nienbergstraße bis Nadigstraße“ der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV.NRW S.685), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 02. Oktober 2012 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Felsenstraße von Nienbergstraße bis Nadigstraße“ im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 289 Kennwort „Wohnpark Dutum – Teil B“ und  Nr. L 12 Kennwort „Teilbebauungsplan Felsenstraße“ erlassen:

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Felsenstraße von Nienbergstraße bis Nadigstraße

 

Ausbau im Separationsprinzip mit:

 

1.        Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

2.        Gemeinsame Geh- und Radwege aus rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau

3.        Grünstreifen mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

4.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

5.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           einstimmig