In den anstehenden Gesprächen mit den Trägern der Jugendarbeit soll es in erster Linie darum gehen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die notwendige Unterstützung zu geben, damit sie in die Lage versetzt werden, problematische Situation zu erkennen und richtig zu handeln. Eine wichtige Frage sei dabei: „An wen kann ich mich wenden“, wenn eine Klärung des notwendigen Handlungsbedarfs ansteht?.

 

Herr Gausmann führt dazu aus: Am Ende müsse es einen Beschluss geben, der festlege, für welche Anlässe das erweiterte Führungszeugnis zu fordern sei.

Darüber müsse der Jugendhilfeausschuss dann entscheiden.

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Gespräche mit den Trägern der freien Jugendhilfe zu führen und dem Jugendhilfeausschuss einen Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Jugendarbeit vorzulegen.