Sitzung: 24.10.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 388/12
00:05:40
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Herr Dewenter begrüßt Herrn Lorenzen, Junker und Kruse, Dortmund, der anhand
der beigefügten Präsentation (Anlage 1) die Fortschreibung des Einzelhandel-
und Zentrenkonzeptes (Masterplan Einzelhandel) vor.
Herr Gude fragt nach, ob die Wohnbauflächenentwicklung in Gellendorf
und Elte bei der Bewertung berücksichtigt worden seien. Insbesondere in diesem
Bereich fehle ein Lebensmittelanbieter.
Herr Lorenzen weist darauf hin, dass im Einzugsbereich Gellendorf nur
Potenzial für ca. 500 qm Verkaufsfläche im nahversorgungsrelevanten Bereich
vorhanden sei. Für einen marktrelevanten Markt müsste daher ein zentraler
Versorgungsbereich völlig neu ausgewiesen werden und dieses sollte angesichts
der unklaren Marktbehauptung des Zentrenstandortes an der Elter Straße und der
Siedlungsentwicklung in Eschendorf Süd abgewartet werden.
Nach Ansicht von Herrn Holtel sei eine Ansiedlung eines Discounters im
Bereich Gellendorf dringend erforderlich, da auch die Entwicklung der
Gartenstadt politisch gewollt war.
Herr Lorenzen warnt jedoch vor einer voreiligen Ausnahme von den
eigenen Konzeptregeln. Damit werde das gesamte Konzept hinfällig.
Herr Niehues erklärt, er sehe zwei Diskussionspunkte, zunächst die gescheiterte
Erweiterung des EDEKA-Marktes im Bereich Eschendorf und als zweites die Entwicklung
in Gellendorf. Er wünscht sich, dass sich die Stadtteilbeiräte, die Handelsvertreter
und Bürger mit in die öffentliche Diskussion einbringen.
Zuletzt regt Herr
Beschluss:
I. Vorstellung des Masterplans
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt den Entwurf des Masterplans Einzelhandel zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zur Kenntnis genommen
II. Offenlegungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass unter Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des „Masterplans Einzelhandel für die Stadt Rheine“ – Einzelhandels- und Zentrenkonzept – öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach der Offenlage soll über mögliche Anregungen und Hinweisen entschieden und der Masterplan als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
2 Gegenstimmen
1 Enthaltung