Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:58:15

 

Herr Dr. Koch regt an, die maximale Firsthöhe für das mittlere Allgemeine Wohngebiet, in dem eine II-geschossige Bauweise vorgesehen sei, von 11,50 m auf 9,75 m zu senken. Grund sei die Umgebungsbebauung, in die eine so hohe Bebauung nicht hineinpassen würde.

 

Herr Aumann regt an, zunächst das frühzeitige Beteiligungsverfahren mit den bekannten Größen zu beginnen. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit könnte der Bebauungsspielraum entsprechend geändert werden.

 

Herr Dewenter erkundigt sich, wer Eigentümer der privaten Grünfläche werden solle.

 

Herr Aumann erläutert, dass sich dies erst in der privaten Vermarktung entscheiden werde; prinzipiell könnten alle angrenzenden Grundstücke Teile hieran zugeschlagen bekommen.

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 303, Kennwort: "Gellendorfer Mark-Süd", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird gebildet durch die Flurstücke 389, 390 und 392 und 482 tlw., der Flur 26, Gemarkung Rheine rechts der Ems und befindet sich südlich des Georg-Elser-Ringes und östlich der Graf-von-Stauffenberg-Straße.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 303, Kennwort: "Gellendorfer Mark-Süd", der Stadt Rheine eine Beteiligung der Öffentlichkeit im verkürzten Verfahren durchzuführen ist.

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 2-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig