Sitzung: 30.10.2012 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 397/12
0:15:14
Herr Bonk erinnert, dass aufgrund der Änderung der
Förderrichtlinien die Berufskollegs an den Kreis gegeben wurden. Er merkt an,
dass es zur damaligen Zeit berechtigte Hoffnungen gegeben habe, dass die
Förderrichtlinien wieder geändert werden. Herr Bonk fragt an, wie hoch die
Mieteinnahmen bis zur Übergabe der Berufskollegs an den Kreis Steinfurt seien. Herr Bonk macht darauf aufmerksam, dass in der Beschlussvorlage
3 Punkte aufgeführt worden seien. Den Punkten 1 und 2 werde die CDU-Fraktion
zustimmen. Der Punkt 3 sei überflüssig und könne gestrichen werden. Es bestehe
eine gesetzliche Grundlage, dass, wenn Vermögen veräußert werde, es den
liquiden Mitteln zugeschlagen werde müsse. Die CDU-Fraktion beantragt, den
Punkt 3 zu streichen.
Herr Roscher teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Er weist darauf hin, dass man bei einem Verkauf vor 2 Jahren bessere Ergebnisse hätte erzielen können. Die Förderrichtlinien wurden auf der Grundlage des Gesetzes beibehalten.
Herr Roscher zitiert folgenden Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 28. September 2010:
Herr Lütkemeier bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Niehues und
weist darauf hin, dass der Kreis beim Mietmodell von der Stadt Rheine die
Fortführung der Kostenbeteiligung auf der bisherigen Basis für das Jahr 2011
als Übergangsjahr erwarte. Wenn man 2008 als Basisjahr zugrunde lege, sei von
270.000,00 € auszugehen.
Bei einem Verkauf der Berufskollegs hätte die Stadt Rheine die Zuweisungen,
die sie aus dem Finanzausgleich für 2011 erhalte, vermindert um die darauf zu
zahlende Kreisumlage an den Kreis erstatten müssen, was sicherlich auch
gerechtfertigt sei. Zudem weist Herr Lütkemeier darauf hin, dass die Stadt
Rheine die Schulpauschale bisher in gleicher Höhe erhalten habe. Was
diesbezüglich der Vorteil und das Entgegenkommen des Kreises sein solle, könne
er nicht nachvollziehen.
Aus seiner Sicht müsse man beide Modelle einmal in der Wirkung vergleichen.
Dabei werde man einen gravierenden Unterschied feststellen. Die Stadt Rheine
spare sowohl beim Mietmodell als auch beim Kaufmodell auf Dauer gesehen
jährlich die Kostenbeteiligung in Höhe von 270.000,00 €. Nur beim Kaufmodell
sei schon ab 2011 eine Zinsersparnis von 210.000 €/jährlich zu verzeichnen.
Gegenüber dem Kaufmodell falle beim Mietmodell die jährliche Abschreibung
an und im Übergangsjahr 2011 müsse die Stadt auf der Basis der bisherigen
Kostenteilungsregelung mindestens 270.000 € tragen.
Wenn alle diese Finanzbeziehungen berücksichtige, dann komme man zu dem
Ergebnis, dass das Kaufmodell der Stadt Rheine für die Jahre 2011 und 2012
unter Berücksichtigung des vom Kreis inzwischen schon beschlossenen Kaufpreises
eine Verbesserung von 966.000,00 € und ab 2013 dauerhaft eine Verbesserung von
113.000,00 €/jährlich bringen würde.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Frau Dr. Kordfelder
über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen.
Herr Roscher weist drauf hin, dass festzustellen sei, dass der seinerzeit gefasste Beschluss ein finanzieller Nachteil für die Stadt Rheine gewesen sei. Dieses habe die damalige Mehrheit zu verantworten.
Herr Holtel macht deutlich, dass es damals viele Unwägbarkeiten gegeben habe, daher habe man die Berufskollegs in der Verfügungsmacht der Stadt Rheine gelassen. Die damalige Entscheidung sei die Richtige gewesen.
Herr Mau erinnert, dass die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN
damals bereits starker Verfechter des Verkaufs
gewesen sei. Es sei ein großer Fehler gemacht worden, die Berufskollegs nicht
zu verkaufen, der der Stadt Rheine 1 Mio. € gekostet habe. Herr Mau beantragt,
das Wort „teilweise“ aus dem Punkt 3 des Beschlussvorschlages zu streichen.
Herr Ortel merkt an, dass die
Fraktion Alternative für Rheine dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Er
halte es jedoch für maßlos überzogen, dass dieser Gegenstand jetzt derartig zum
politischen Schlagabtausch gemacht werde. Nüchtern betrachtet wäre es besser
gewesen, diesen Schritt schon früher zu gehen. Vor 2 Jahren seien die Umstände
jedoch nicht eindeutig gewesen.
Herr Wilp weist darauf hin, dass
es dem Bürger gegenüber schwer verständlich zu machen sei, dass die
Berufsschule bei einem anderen Träger mehr Zuschüsse vom Land bekomme. In der gegenwärtigen
Situation sei es für die Stadt Rheine finanziell nicht möglich, sich die
Berufskollegs weiter zu leisten.
Herr Jansen macht deutlich, dass
der Kaufpreis dem Restbuchwert entspreche und somit völlig korrekt sei. Herr
Jansen fragt an, wann der Kauf erfolgen solle und ob es eine Regelung gebe,
wann und in welchen Raten der Kaufpreis fließen solle.
Herr Mollen gibt zu bedenken, dass
die damalige Fehleinschätzung der Stadt Rheine fast 1 Mio. € gekostet habe. Rheine
sei die einzige kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen gewesen, die sich ein
Berufskolleg geleistet habe; vor diesem Hintergrund sei nicht zu erwarten
gewesen, dass es eine Änderung der Förderrichtlinien geben werde. Herr Mollen
erinnert, dass gesagt worden sei, dass der Kreis sich nicht ausreichend um die
Schule kümmern werde. Auch dieses sei nicht eingetreten. Der Kreis Steinfurt
kümmere sich ausreichend um die Berufskollegs.
Herr Niehues macht deutlich, dass
es zu keinem Zeitpunkt die Äußerung gegeben habe, dass der Kreis Steinfurt
hinsichtlich der Berufskollegs kein verlässlicher Partner sei.
Herr Roscher weist darauf hin,
dass unter Punkt 3 im Beschlussvorschlag mit dem Wort „teilweise“ gemeint sei, dass
der Erlös von 6,6 Mio. € nicht zur völligen Auflösung der Liquiditätskredite
ausreiche.
Herr Lütkemeier bezieht sich auf
die Fragen von Herrn Jansen und teilt mit, dass der Verkauf zum 1. Januar 2013
durchgeführt werde. Der Mittelzufluss müsse somit dem Haushaltsjahr 2013
zugeordnet werden. Herr Lütkemeier gibt an, dass man aus Sicht der Verwaltung
die Berufskollegs damals bereits verkauft hätte. Herr Lütkemeier informiert,
dass man damals einen Kaufpreis über dem damals zu Buche stehenden Restbuchwert
hätte vereinbaren können. Der Restbuchwert betrug damals 6,8 Mio. €. Der Kreis
habe damals 7 Mio. € angeboten. Herr Lütkemeier weist darauf hin, dass der
Kreis Steinfurt 2/3 der restlichen noch verbleibenden Aufwendungen nach Abzug
aller Zuwendungen und Verrechnungen mit Kreisumlage etc. hätte tragen müsse und
die Stadt Rheine 1/3. Die letzte Abrechnungszahl aus 2008 lag bei 270.000,00 €.
Herr Lütkemeier macht deutlich,
dass man mit dem Kapital von 7 Mio. € deutliche Zinsersparungen bei den Investitionskrediten
gehabt hätte, die in dieser Phase aufgenommen wurden, oder es hätte
Einsparungen bei den Liquiditätskrediten gegeben. Auch dieses sei unbestritten.
Herr Lütkemeier hält fest, dass eine
Mietzahlung von jährlich 200.000,00 € vereinbart worden sei.
Diese Zahlung setzt sich
folgendermaßen zusammen:
103.000,00 € Abschreibungen (diese
habe man 2011 und 2012 in Rheine gehabt)
+ 56.000,00 € (Zuschlag für die
Dienstleistung der Objektbetreuung)
+ 41.000,00 € (aus der
Schulpauschale, die der Kreis erhalten habe nach Übergang der Trägerschaft, die
für die Miete eingesetzt werden).
Daraus ergeben sich Mietzahlungen
von 200.000,00 €. Diese 200.000,00 € seien in den 2 Jahren geflossen.
Herr Lütkemeier bezieht sich auf
die Anmerkung von Herrn Bonk und gibt an, dass man nicht gesetzlich dazu
verpflichtet sei, den Kaufpreis für die Rückführung des Kredites zur
Liquiditätssicherung einzusetzen. In der Begründung zu Punkt 3 habe er 2 Punkte
aufgeführt. Zum einen gebe es den Ratsbeschluss, dass jede Vermögensveräußerung
zur Ergebnisverbesserung zu nutzen sei, und zum anderen habe man seinerzeit festgelegt,
dass man die Haushaltskonsolidierung auf der Basis der Anforderungen eines
gesetzlichen Haushaltssicherungskonzeptes durchführe. Daher sei es sachgerecht,
dass dieser Punkt 3 so beschlossen werde. Die Verwaltung werde diese Einzahlung
als Einzahlung für den Haushalt 2013 behandeln und nicht weiter für irgendwelche
Zwecke einsetzen.
Herr Lütkemeier bezieht sich auf
die Frage von Herrn Jansen und merkt an, dass er davon ausgehe, dass es sich um
eine Einmalzahlung handele. Über die genauen Zahlungsmodalitäten müsse noch
gesprochen werden.
Frau Dr. Kordfelder verweist auf
die Vorlage und den Beschluss, den der Haupt- und Finanzausschuss am 31. Januar
2012 gefasst habe hin. Darin gebe es die Beauftragung an die Verwaltung, einen
Vorschlag zur Mittelverwendung zu machen. Genau das habe Herr Lütkemeier mit
Punkt 3 gemacht.
Herr Bonk teilt mit, dass er kein
Problem mit dem Punkt 3 habe. In der Fraktion sei man sich einig, dass diese
Mittel nur für die Liquiditätssicherung einzusetzen seien. Deswegen sei man
davon ausgegangen, dass der Passus nicht in den Beschlussvorschlag aufgenommen
werden müsse. Da aber alle das gleiche Ziel verfolgen, könne der Punkt 3 auch
stehen bleiben.
Frau Dr. Kordfelder bezeiht sich auf
den Antrag von Herrn Mau und teilt mit, dass das Wort „teilweise“ auch
entbehrlich sein müsste dadurch, dass es sich um eine teilweise Rückführung
handele, weil die Rückführung eigentlich noch größer sein müsste.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt
1. den Verkauf der Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden der Berufskollegs Rheine entsprechend dem als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Lageplan an den Kreis Steinfurt
Kaufpreis: 6.609.059,41 €
entsprechend dem Restbuchwert zum 31. Dezember 2012,
2. die endgültige Übertragung der Trägerschaft der Berufskollegs Rheine auf den Kreis Steinfurt
und
3. den Kaufpreis zur (teilweisen) Rückführung des Kredites zur Liquiditätssicherung einzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig