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Herr Dewenter berichtet über die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes im Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ und weist darauf hin, dass die heutige Sonderratssitzung anberaumt worden sei, um ein wichtiges Stadtentwicklungsprojekt zur Durchführung zu bringen. Wie die umfangreiche Beratungsvorlage beweise, habe es bis heute enorme Vorbereitungen durch die Verwaltung und den zuständigen Fachausschuss gegeben. Es seien allein 116 Eingaben eines einzelnen Bürgers eingegangen, deren Aufbereitung über 300 Seiten der Beratungsvorlage in Anspruch genommen habe. Der Stadtentwicklungsausschuss habe sich mit jeder einzelnen Eingabe intensiv beschäftigt und die Einwendungen abgewogen. Die Verwaltung habe die Abwägungsempfehlungen sehr präzise vorbereitet, sodass die Beschlussvorschläge insgesamt plausibel, nachvollziehbar und überzeugend dargestellt worden seien. Somit sei auch der Grundsatz des § 1 Abs. 7 BauGB genauestens beachtet worden, in dem es heiße, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gerecht abzuwägen seien. Dieses sei gut gelungen, sodass er allen Beteiligten, die an dieser Planung mitgewirkt hätten, herzlich danken möchte. Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ habe alle Abwägungsempfehlungen ebenso wie den Änderungs- und Satzungsbeschluss einstimmig dem Rat zur heutigen Sitzung zur Beschlussfassung empfohlen. Daher bittet er um Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen.

 

Herr Roscher schließt sich für die SPD-Fraktion dem Dank von Herrn Dewenter an und lobt die vorbereitenden Arbeiten der Verwaltung und des Stadtentwicklungsausschusses. Insofern sei es eine Selbstverständlichkeit, dass auch die SPD-Fraktion den Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses folgen werde.


Beschluss:

 

III.    Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

IV.     Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      durch die Aufnahme eines 3,00 m breiten Leitungsrechtes zugunsten der TBR zwischen der Straße „Im Coesfeld“ und der Straße „Katthagen“ die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)      die Öffentlichkeit durch diese marginale Korrektur nicht unmittelbar betroffen wird, sowie

c)      die Änderung vom betroffenen Träger öffentlicher Belange gefordert wurde und die Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

V.      Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Erbschaftssteuerreformgesetzes (ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 685) wird die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Herr Kuhlmann stellt nochmals den umfangreichen Aufwand der Verwaltung zur Erstellung der Beschlussvorlage dar. Gleichwohl überwiege in der Verwaltung die Freude darüber, dass das Projekt jetzt soweit auf den Weg gebracht worden sei, trotz einiger Versuche, das Projekt zu konterkarieren.

Herr Kuhlmann macht aber auch deutlich, dass mit diesem Satzungsbeschluss die Diskussionen mit den umliegenden Kommunen noch kein Ende gefunden hätten. Mit der Stadt Emsdetten und den Gemeinden Neuenkirchen und Wettringen sei vereinbart worden, weiterhin im Gespräch zu bleiben, denn die heute durch den Rat beschlossenen Abwägungen zu den Bedenken dieser Kommunen könnten von diesen durchaus anders gesehen werden. Um das Projekt nicht durch eine Klage oder durch ein Normenkontrollverfahren zu gefährden, sei mit der Bezirksregierung ein Plan für das weitere Vorgehen erarbeitet worden. Dazu würden bis zum Ende des Jahres weitere Gespräche stattfinden, sodass er, Kuhlmann, guter Hoffnung sei, dass der Rat der Stadt Rheine heute nicht nur einen perfekten Bebauungsplan auf den Weg gebracht, sondern auch eine Lösung für die benachbarten Kommunen gefunden habe.

 

Herr Bonk stellt fest, dass mit dem heutigen Ratsbeschluss das planungsrechtliche Ziel, nämlich die Ems-Galerie in Rheine zu errichten, erreicht sei; eine Baugenehmigung könne jetzt erteilt werden. Auf der Wegstrecke zu diesem Ziel seien seit 2008 viele Hürden genommen worden, und wahrscheinlich werde bis zur Errichtung auch noch die eine oder andere hohe Hürde zu nehmen sein.

Politik und Verwaltung hätten sich immer dafür ausgesprochen, dass die Ems-Galerie eine zentrale Bedeutung für die Stärkung des Wirtschaftsraumes, der Einkaufsstadt Rheine und für das Umland haben werde. Er sei sich sicher, dass das geplante Einkaufszentrum neue Kunden anziehen und neue Angebote für den gehobenen Standard vorhalten werde.

Es sei aber auch nie verhehlt worden, dass es bei der Umsetzung der Ems-Galerie innerhalb der Gesamtstadt von Rheine, und dazu gehöre auch die Innenstadt, in einzelnen Branchen Verlierer geben werde. Dieses bringe nun einmal der Wettbewerb mit sich. Allerdings sei immer darauf geachtet worden, dass ein transparentes, aber auch zielorientiertes Bebauungsplanverfahren in dieser Angelegenheit durchgeführt worden sei, ebenso wie eine umfassende Bürgerbeteiligung. Wenn es zusätzlichen Informationsbedarf gegeben habe, sei auch dem entsprochen worden. Auch der Einzelhandel sei umfassend in die Planung eingebunden gewesen.

 

Mit Herrn Klaas habe die Stadt Rheine einen Investor kennengelernt, mit dem man in der Sache hart, aber fair hätte verhandeln können. Er habe sich trotz einiger Rückschläge nicht entmutigen lassen, an dem Projekt festzuhalten, wofür ihm der aufrichtige Dank der Stadt Rheine gebühre.

Dank gelte auch den Mitarbeitern der EWG, insbesondere Herrn Hofschröer, die sich mit viel Engagement und Einsatz häufig über das normale Maß hinaus für die Errichtung der Ems-Galerie eingesetzt hätten.

Einen großen Dank verbunden mit einem dicken Lob sprach Herr Bonk auch der Verwaltung aus. Insbesondere im Dezernat von Herrn Kuhlmann hätten die Mitarbeiter beispielhaften Einsatz gezeigt, vor allem in der Phase vor dem Satzungsbeschluss im Stadtentwicklungsausschuss, wo es um die Abwicklung von zahlreichen Einwendungen gegangen sei. Hierbei seien die Mitarbeiter der Verwaltung bis an ihre Leistungsgrenzen gegangen.

 

Diese extreme Belastung sei vor allem durch einen Rheiner Bürger verursacht worden, der das an sich gut gemeinte Bürgerbeteiligungsrecht dazu genutzt habe, die Verwaltung, aber auch die Politik in ihrer Arbeit zu lähmen. Die hierfür aufgewandte Arbeitsleistung hätte man sicherlich in anderen Bereichen sinnvoller nutzen können. Für ihn, Bonk, stelle sich dabei die Frage, welche Motivation diesen Bürger antreiben würde, sich so zu verhalten. Wenn es sich hierbei um einen Rachefeldzug handele, sollte der Bürger den Mut besitzen zu sagen, gegen wen er diesen führe und nicht unschuldige Mitarbeiter der Verwaltung, die pflichtgemäß ihre Arbeit verrichten würden, in dieses unsägliche Verhalten einbeziehen.

 

Aber auch die Eingaben dieses Bürgers seien sorgfältig und gewissenhaft abgewogen worden, sodass der Rat in seiner heutigen Sondersitzung den Satzungsbeschluss hätte fassen können. Rat und Verwaltung würden weiterhin bemüht sein, die bestehenden Unstimmigkeiten mit den Umlandgemeinden aus dem Weg zu räumen. Die Bedenken dieser Kommunen würden seitens der Stadt Rheine ernst genommen. Er hoffe, dass die in dieser Angelegenheit noch zu führenden Gespräche bei allen Beteiligten zu einem tragbaren Ergebnis führen würden. Alle Anwesenden würden sich wünschen, zügig an der Fertigstellung der Ems-Galerie weiterarbeiten zu können, damit Herr Klaas und auch Rat und Verwaltung im Jahre 2014 voller Stolz sagen könnten, die Ems-Galerie sei eröffnet.