Sitzung: 15.11.2012 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Vorlage: 004/12
0:06:45
Herr Kuhlmann empfiehlt,
den Beschluss um einen Punkt zu ergänzen.
Er zeigt die
Problematik auf, die sich im Falle der Grundräumung des Salinenkanals,
bezüglich der Zwischenlagerung des anfallenden Schlamms, ergeben werde. Er
teilt mit, dass es in diesem Bereich eine städtische Fläche gebe, die für das
Trocknen des Schlamms genutzt werden könne. Diese Fläche sei allerdings
langfristig verpachtet und werde von dem Pächter für sein Damwild genutzt.
Da hier
offensichtlich ein Nutzungskonflikt entstehe und die Problematik noch nicht
endgültig gelöst sei, schlägt Herr Kuhlmann vor, den Beschlussvorschlag um
einen Punkt wie folgt zu erweitern:
4. Zwischen der Verwaltung und dem Pächter der
Fläche ist eine einvernehmliche Lösung zur Problematik der dortigen
Damwildhaltung für den betroffenen Zeitraum zu suchen.
Herr Hagemeier teilt
mit, dass die CDU-Fraktion mit dieser Lösung einverstanden sei. Er bittet
allerdings um Information zum späteren Zeitpunkt, wie mit dem Schlamm endgültig
umgegangen werde.
Herr Dr. Köller
erläutert das Verfahren der Schlammverarbeitung. Der Schlamm werde analysiert.
Dann werde man sehen, ob Belastungen vorhanden seien. Im Moment gehe man nur
von mechanischen Belastungen, wie Glasscherben
etc., aus. Nach der
Beseitigung der mechanischen Belastungen und Trocknung solle der Schlamm der
landbaulichen Verwertung zugeführt werden.
Herr von Wanrooy
fragt an, ob zusätzliche Kosten aufgrund der Problematik des Damwildes
entstehen werden.
Herr Kuhlmann
erklärt, dass durch die Zwischenlagerung auf diesem Grundstück entsprechende
Dämme angelegt werden müssten. Die Alternative dafür würde allerdings darin
bestehen, den Schlamm abzufahren, wodurch auch hier zusätzliche Kosten
entstehen würden. Die Nutzung der Damwildfläche sei in diesem Fall die
kostengünstigere Variante.
Herr Brauer lässt
über den ergänzten Beschlussvorschlag
abstimmen.
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Grundräumung des Salinenkanals zur
Kenntnis.
2. Der
Bauausschuss beschließt die Grundräumung in einem Durchgang und beantragt im
Rat die erforderlichen Finanzmittel für 2013 bis 2015 mit einer
Ermächtigungsgrundlage, damit eine Beauftragung rechtzeitig in 2013 erfolgen
kann.
3. Der
Bauausschuss weist alle Kleingärtner, die am Salinenkanal Gärten gepachtet
haben, darauf hin, dass die Einbauten aus dem Salinenkanal zurück zu bauen sind
und die Böschung sowie ein Streifen von bis zu 1 m Breite, mindestens jedoch
0,5 m Breite entlang der ursprünglichen Böschungsoberkante dauerhaft von
Nutzungen und Einbauten frei gehalten werden müssen.
4. Zwischen
der Verwaltung und dem Pächter der Fläche ist eine einvernehmliche Lösung zur
Problematik der dortigen Damwildhaltung für den betroffenen Zeitraum zu suchen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig