Sitzung: 15.11.2012 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 313/12
0:32:06
Herr Schröer verliest die Eingabe (Eingabe 4.2) der Anwohner im Bereich Marktstraße.
Er sehe den Inhalt des Schreibens so, dass die Unterzeichner dem Inhalt der Vorlage zustimmen aber keine weiteren Maßnahmen darüber hinaus wünschen.
Eine ordnungsgemäße Überwachung durch die Verwaltung sei gefordert worden.
Herr Hagemeier schließt sich den Ausführungen von Herrn Schröer an. Er weist darauf hin, dass die Ersatzanpflanzungen im Innenstadtbereich durch die Verwaltung überwacht werden sollen.
Herr Weßling spricht sich für eine Überwachung der Bäume während der Bauphase aus. So könne Schädigungen vorgebeugt werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Ausnahme von der
Baumschutzsatzung der Stadt Rheine vom 21.09.2012 für die Entfernung von zwei
Linden auf dem Grundstück Marktstraße 24 nur teilweise statt zu geben.
1. Eine
Fällgenehmigung soll erteilt werden für eine vor drei Jahren gekappte Linde mit
einem Stammumfang von ca. 150 cm. Diese Linde kann bei Umsetzung des auf dem
direkt angrenzenden Grundstück Marktstraße 20 vorgesehenen Neubau eines
viergeschossigen Wohn- und Geschäftshauses nicht erhalten werden, da der
Baukörper zu nah an den Baum heran reichen wird.
2. Für
die etwa 3-4 m weiter nördlich der gekappten „Kopf-Linde“ stehende, großkronige
Linde mit einem Stammumfang von ca. 170 cm wird die beantragte Fällgenehmigung
abgelehnt. Dieser Baum ist weiterhin zu erhalten. Um Beeinträchtigungen der
umliegenden Gebäude und Freiflächen durch Lichtentzug, Laubfall oder andere
Emissionen der Linde zu vermindern, soll
eine fachgerechte Kroneneinkürzung im Fein- und Schwachastbereich entsprechend
konkreter Vorgaben und Auflagen genehmigt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig