Sitzung: 21.11.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 005/12
01:36:00
Vor Beratungsbeginn erklärt sich Herr Dewenter für diesen Punkt als befangen und übergibt den Vorsitz an Herrn Löcken.
Herr Löcken übernimmt den Vorsitz für die Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2
Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Erbschaftssteuerreformgesetzes
(ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 950) wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 219 , Kennwort:
"Wadelheim – Teil B ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung
hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig