Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 1

0:47:45


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss:

 

Die nachstehende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Rheine - Unterhaltungssatzung Fließgewässer – wird beschlossen.

 

 

 

4. Änderungssatzung zur
Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes
für fließende Gewässer in der Stadt Rheine
- Unterhaltungssatzung Fließgewässer -
vom
__________. Dezember 2012

 

 

Die Bezeichnung der männlichen Form  (z.B. der Eigentümer) gilt gleichermaßen für die weibliche Form.

 

Aufgrund der

·       §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV NRW S. 436),

·       §§ 91 und 92 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV NRW S. 185),

·       §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687)

hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 11. Dezember 2012 die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Rheine – Unterhaltungssatzung Fließgewässer – vom 18. Dezember 2008 beschlossen.

 

In § 2 „Unterhaltungsaufwand“ erfolgt in der Auflistung der Umlagebeträge der Unterhaltungsverbände nachstehende Änderung:

Altenrheine                   19,00 €/ha,

Bevergerner Aa            14,00 €/ha,

Elte                              12,00 €/ha,

Frischhofsbach             20,00 €/ha,

Hemelter Bach             16,00 €/ha,

Hörsteler Aa                 12,00 €/ha,

Hummertsbach              8,00 €/ha,

Landersum/Bentlage    20,00 €/ha,

Saerbeck                     13,00 €/ha,

Wambach                    25,00 €/ha.

 

In § 7 „Inkrafttreten“ wird folgender Satz angefügt:

Die 4. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 1 Stimmenthaltung