Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 18.12.2012 den § 11 der „Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslosen Gruben)“ in der nachfolgenden Form zu beschließen:

 

§ 11

Gebührensätze

 

(1) Für das Entnehmen und Abfahren von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und dessen Behandlung im Zentralklärwerk beträgt die Gebühr 29,22 € je m³ abgefahrenen Klärschlamm.

 

(2) Für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben und deren schadlose Behandlung im Zentralklärwerk beträgt die Gebühr 15,99 € je m³ abgefahrene Menge.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig