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Herr Reiske erklärt, er sei von einem Bürger aus Mesum angesprochen worden, der sich darüber beklagt habe, dass an den Reinigungstagen die Straßen häufig mit Autos zugeparkt seien, sodass eine ordnungsgemäße Straßenreinigung nicht möglich sei. Dieses werde sicherlich nicht nur in Mesum der Fall sein. Dieser Bürger, der kürzlich im Ausland gewesen sei, rege an, dass ebenso wie an seinem vorherigen ausländischen Aufenthaltsort, die Einwohner von Rheine darauf hingewiesen werden sollten, dass sie an den Reinigungstagen ihre Autos nicht an der Straße parken sollten.

 

Frau Dr. Kordfelder merkt hierzu an, dass der Verwaltungsratsvorsitzende und der Geschäftsführer der TBR diese Anregung mitnehmen und prüfen würden.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gemäß § 114 a Abs.7 Satz 4 GO NRW an, in der Verwaltungsratssitzung am 18.12.2012 keine Änderung der „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine“ zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig