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Herr Niehues fragt nach, ob es Möglichkeiten gebe, das Vorhaben „Windpark Altenrheine“ über ein Zielabweichungsverfahren regionalplanerisch möglich werden zu lassen.

 

Herr Aumann verneint dies. Eingehende Gespräche mit der Bezirskregierung Münster haben ergeben, dass die Voraussetzungen für ein Zielabweichungsverfahren für das Vorhaben in Altenrheine nicht vorlägen. So sei das entsprechende Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes für den Altenrheiner Brook als Windvorranggebiet noch nicht eingeleitet; insebsondere die frühzeitige Beteiligungsphase müsse durchlaufen sein. Zudem fehle es an einem Umweltbericht im Entwurf, es liege nur ein faunistisches Gutachten vor. Aufgrund des beginnenden Änderungsverfahrens des Energieteils des Regionalplans Münsterland sei der letzte Meldetermin für das Zielabweichungsverfahren Ende März. Bis dahin könne unmöglich die nötige Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Ausnahmen seien von der Bezirksregierung ausgeschlossen worden. Herr Aumann ergänzt, dass dies auch für die Fläche in Catenhorn gelte.