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Herr Reiske erinnert an die intensiven Diskussionen zum Thema "Gemeinsamer Unterricht an weiterführenden Schulen". Man habe sich diesbezüglich für die Overbergschule entschieden, weil die Elisabethschule hierfür nicht zur Verfügung gestanden habe. Da die Overbergschule demnächst auslaufe, stelle sich für ihn die Frage, wo künftig der gemeinsame Unterricht sichergestellt werde.

 

Herr Linke antwortet, dass die Verwaltung bei diesem aktuellen Thema über die Absichten des Kreises bzw. der Bezirksregierung nicht informiert sei. Es sei angedacht, diesbezüglich den bestehenden Arbeitskreis einzuberufen.

In diesem Zusammenhang merkt er an, Frau Heselkamp habe ihm am Freitag am Rande der Weihnachtsfeier am Kopernikus-Gymnasium mitgeteilt, dass es eine Regelung auf Kreis- bzw. Bezirksebene schon geben solle. Danach solle eine Einigung vorliegen, an welchen Schulen künftig gemeinsamer Unterricht durchgeführt werden solle. Da diese Entscheidung auch für den Schulträger von Bedeutung sei, werde er bis zur Arbeitskreissitzung versuchen, die erforderlichen Informationen einzuholen.

 

Herr Mollen bittet Herrn Linke darum, gleichzeitig abzuklären, ob es überhaupt zulässig sei, dass seitens der Bezirksregierung bzw. des Kreises Entscheidungen über den gemeinsamen Unterricht getroffen würden. Warum könne die Kommune als Schulträger diese Entscheidung nicht eigenständig treffen?

 

Herr Linke antwortet, dass er diese Frage prüfen werde. Er wolle bei dieser Entscheidung aber auch die Schulen und die Schulleitungen einbinden.