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Die Beschlüsse sind ausgeführt worden.

 

Zum Tagesordnungspunkt „Vertrag mit dem Diakonischen Betreuungsverein ab dem 01. 01. 2013“ hat Herr Klammann in der letzten Sitzung darauf hingewiesen, dass der neue Vertrag nicht mehr die Formulierung enthalte, die Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern sei Aufgabe des Diakonischen Betreuungsvereines.

 

Die Verwaltung hat auf die Formulierung verzichtet, da mit dem neuen Vertrag dem Diakonischen Betreuungsverein Aufgaben als anerkannter Betreuungsverein vereinbart wurden.

 

Kraft Gesetz (§1908 f BGB) ist es Aufgabe von anerkannten Betreuungsvereinen, sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer zu bemühen.