Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:26:56

Herr Linke verweist auf den verteilten Vermerk bzgl. der Überarbeitung der Einrichtungskosten für die neuen Einrichtungen an der Nienberg- und Isselstrasse und schlägt vor, die Einrichtungskosten um den Betrag i. H. v. 347 T€ zu reduzieren.

Der Vermerk lautet wie folgt:

 

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (2102)

 

Projekt 2102-01 Einrichtungskosten Nienbergstr./Isselstr.

 

In der Vorlage ist bereits berichtet worden, dass die veranschlagte Summe um 154.000 € reduziert werden kann, da für die 44 U3-Plätze die Einrichtungskosten im Rahmen des U3 Ausbaus bereitgestellt werden.

 

Für die verbleibenden 106 Ü3-Plätze steht somit noch ein Ansatz von 371.000 Euro zur Verfügung, was pro Platz einer Förderung von 3.500 € entspräche.

 

Diese Förderhöhe, die aus dem Förderprogramm des Bundes für die U3-Plätze abgeleitet wurde, ist für die Ü3-Plätze sicherlich zu hoch.

 

Die Verwaltung hat deswegen zwischenzeitlich eine angemessene Pauschale für die Förderung errechnet. Auf Basis der letzten vorliegenden Empfehlungen des Landesjugendsamt wurde unter Berücksichtigung von Preisindizes eine Förderung von 2.110 Euro je Ü3-Platz berechnet. Der Haushaltsansatz könnte damit um weitere 147.000 Euro auf 224.000 Euro reduziert werden.

 

(spitz gerechnet: 106 x 1.390 € = 147.340 € Ersparnis).

 

Anmerkung:

 

Durch die Reduzierung des Investitionsansatzes ändern sich parallel auch die Rechnungsabgrenzungsposten. Dieses wird vom Jugendamt in Zusammenarbeit mit der zentralen Buchhaltung dann noch aufgearbeitet.

 

 

Textfeld: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (2102)

Projekt 2102-01 Einrichtungskosten Nienbergstr./Isselstr.

In der Vorlage ist bereits berichtet worden, dass die veranschlagte Summe um 154.000 € redu-ziert werden kann, da für die 44 U3-Plätze die Einrichtungskosten im Rahmen des U3 Ausbaus bereitgestellt werden.

Für die verbleibenden 106 Ü3-Plätze steht somit noch ein Ansatz von 371.000 Euro zur Verfü-gung, was pro Platz einer Förderung von 3.500 € entspräche.

Diese Förderhöhe, die aus dem Förderprogramm des Bundes für die U3-Plätze abgeleitet wurde, ist für die Ü3-Plätze sicherlich zu hoch. 

Die Verwaltung hat deswegen zwischenzeitlich eine angemessene Pauschale für die Förderung er-rechnet. Auf Basis der letzten vorliegenden Empfehlungen des Landesjugendsamt wurde unter Berücksichtigung von Preisindizes eine Förderung von 2.110 Euro je Ü3-Platz berechnet. Der Haushaltsansatz könnte damit um weitere 147.000 Euro auf 224.000 Euro reduziert werden.

(spitz gerechnet: 106 x 1.390 € = 147.340 € Ersparnis).

Anmerkung:

Durch die Reduzierung des Investitionsansatzes ändern sich parallel auch die Rechnungsabgren-zungsposten. Dieses wird vom Jugendamt in Zusammenarbeit mit der zentralen Buchhaltung dann noch aufgearbeitet.
Der Inhalt des Vermerkes wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.

 

Aufgrund von Rückfragen von Ausschussmitgliedern im Vorfeld der Sitzung erläutert Herr Gausmann den Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes vom 20. Oktober 2012 und erklärt, wie sich die Einsparung in Höhe von 8 T€ - wie in der Vorlage erwähnt - errechnet.

 

Als nächstes erläutern Herr Gausmann und Herr Kösters anhand des folgenden Beispiels die im NKF-Weiterentwicklungsgesetz beschriebenen Änderungen hinsichtlich der Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten etc..

 

Beispiel U3 Ausbau

 

Investition iHv. 100.000 Euro mit einer Zweckbindung von 20 Jahren

 

Bundes- bzw. Landesmittel:      90.000 Euro

 

Anteil der Stadt Rheine:               5.000 Euro

 

 

Bislang wurde im städtischen Haushalt wie folgt gebucht:

 

Ertrag:                  90.000 Euro

 

Aufwand:               95.000 Euro

 

Damit wurde der Ergebnishaushalt mit 5.000 Euro belastet.

 

 

 

 

Mit dem NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurde eine Veranschlagung als Investition verbindlich vorgeschrieben.

 

Einzahlung:            90.000 Euro

 

Auszahlung:           95.000 Euro

 

Da es sich bei diesen Maßnahmen nicht um Investitionen in städtisches Eigentum handelt, sondern um Investitionskostenzuschüsse an Dritte mit einer Zweckbindung, können die Investitionen nicht abgeschrieben werden.

 

Statt der Abschreibungen, wie sie beim städtischen Vermögen vorgenommen werden, wird bei den Investitionskostenzuschüssen mit dem Instrument der Rechnungsabgrenzung gearbeitet:

 

Im diesem Beispiel ergeben sich folgende Buchungen:

 

90.000 € x 1/20 = 4.500 € Ertrag aus Rechungsabgrenzung

 

95.000 € x 1/20 = 4.750 € Aufwand aus Rechnungsabgrenzung

 

Damit wird der Ergebnisplan für die nächsten 20 Jahre mit jeweils 250 Euro belastet.

 

 

Herr Kösters wird für seine qualifizierte Darstellung der komplizierten Systematik gelobt.

 

Seitens verschiedener Ausschussmitglieder erfolgen inhaltliche Nachfragen zur Vorlage, die durch Herrn Gausmann sofort beantwortet werden.

 

Insbesondere weist die Verwaltung darauf hin, dass durch das Projekt „ Zugangssteuerung“ keine Hilfeanfragen verhindert werden sollen, sonders, dass u.a. auch durch niedrigschwellige Angebotsformen die Unterstützung „passgenauer“ entwickelt werden sollen.

 

Unter anderem fragt Herr Jansen nach, ob die Einsparung i. H. v. 500 T€ im Produkt 2101 an die Stelle im Bereich der konzeptionierten Zugangssteuerung gekoppelt ist. Dieses wird seitens der Verwaltung bestätigt, sodass Herr Jansen vorschlägt, den Beschluss entsprechend zu erweitern.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen. Diese Empfehlung erfolgt vor dem Hintergrund der zusätzlichen Stelle im Bereich „Steuerung und Diagnostik“.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig