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Auf Nachfrage von Herrn Bonk meldet sich Herr Wilp und gibt die als Anlage zur Niederschrift beigefügte persönliche Erklärung ab.

 

Weiter führt Herr Wilp aus, dass er die Diskriminierungen durch Herrn Friedrich in keiner Weise akzeptieren könne. Als Privatmensch würde er auf diese bösartigen Unterstellungen mit einer Klage wegen übler Nachrede reagieren. Als Politiker müsse er zwar vieles ertragen, aber er plädiere dafür, wegen derart diffamierender Äußerungen Grenzen zu ziehen und heute in öffentlicher Sitzung eine Klarstellung vorzunehmen. Sodann erklärten Vertreter aller anwesenden Fraktionen übereinstimmend, dass Herr Wilp sich in der besagten Kulturausschusssitzung klar und unmissverständlich für die Umbenennung der beiden Straßen in Wolfgang-Borchert-Straße bzw Thomas-Mann-Straße ausgesprochen und auch halbherzige Kompromisslösungen abgelehnt habe. Insbesondere erklärt Herr Toczkowski, dass er sowohl auf Grund des Verhaltens von Herrn Wilp bei der Bürgeranhörung in Mesum als auch auf Grund der Ausführungen von Herrn Wilp in der Kulturausschusssitzung keinerlei Gründe für die negative Kritik durch Herrn Friedrich sehe.

 

Als Vorsitzender des Kulturausschusses bestätigt Herr Bonk nochmals, dass die Beschlüsse zur Straßenumbenennung jeweils einstimmig gefasst worden sind. Zusammenfassend stellt Herr Bonk einmütig für den Kulturausschuss fest, dass der Kulturausschuss die Kritik an den Äußerungen des Ausschussmitgliedes Josef Wilp für völlig unberechtigt und daher die in den Leserbriefen von Herrn Friedrich erhobenen Vorwürfe als böswillige Diffamierungen zu bewerten und auch zu verurteilen sind.