Sitzung: 27.02.2013 Familienbeirat
1.1.
Verzichterklärung
und Benennung eines / einer NachrückerIn
Herr Gerd
Schumacher und Herr Heinrich Annas haben beide schriftlich mitgeteilt, dass sie
aus persönlichen Gründen nicht mehr im Familienbeirat mitarbeiten können. Somit
könnte ein/e VetreterIn nachrücken.
Frau Sonja Hartig
wird vom Familienbeirat als Nachrückerin einstimmig benannt. Der
Jugendhilfeausschuss (JHA) muss über die Nachbesetzung des Familienbeirates
beschließen. Die nächste Sitzung des JHA ist am 07.März 2013. Die Nachbesetzung
steht bereits auf der Tagesordnung zur Beschlussfassung.
1.2.
Die
Internetseiten für den Familienbeirat
Die Internetseiten
für den Familienbeirat müssen dringend überarbeitet werden. Die bisherigen
Internetseiten sind erst einmal aus dem Netz genommen worden. Frau Atalan wird
gemeinsam mit Frau Baars (wird angefragt), Frau Tiekötter und Frau Paege in
einer Kleingruppe an der neuen Gestaltung der Internetseiten arbeiten.
1.3.
Elternbriefe
Es werden immer
noch die Elternbriefe 1 bis 46 (1 Monat bis 8. Lebensjahr) verschickt. Es
stellt sich aufgrund verschiedener Dienstleistungen, wie z.B.
Willkommensbesuche bei Neugeborenen, verschiedene Internetdienstleistungen für
Eltern, Angebote der Familienzentren etc. die Frage, ob die Elternbriefe den
gewünschten Effekt erzielen und ob sie noch zeitgemäß sind. Die Kosten die im
Rahmen der Elternbriefe entstehen gehen aus dem Budget der Jugendarbeit raus.
Seit dem letzten
Jahr werden die ersten 12 Elternbriefe mit den Elternbegleitbüchern
ausgehändigt. Der Familienbeirat empfiehlt, den Elternbegleitbüchern eine
Bestellkarte für die folgenden Elternbriefe beizufügen und die Elternbriefe
somit nur noch auf Anfrage weiter zu versenden. Außerdem sollten neu zugezogene
Familien mit einem Kind bis 1 Jahr das Elternbegleitbuch bei der Anmeldung im
Bürgeramt ausgehändigt bekommen. Frau Atalan wird diese Empfehlung in der
Verwaltung besprechen.
1.4.
Familienpass
Beim Familienpass
ergibt sich ein ähnliches Bild wie bei den Elternbriefen. Hier gibt es vier
verschiedene Kennungen, die die Unterschiede im Familienpass deutlich machen
sollen. Ziel war es, eine Diskriminierung verschiedener Nutzergruppen zu
vermeiden. Eine Kontrolle findet von den Anbietern, die die Vergünstigungen
anbieten nicht statt. Für die Verwaltung ist anhand der Rechnung nicht mehr
nachzuvollziehen, welcher Personenkreis tatsächlich die Leistungen in Anspruch
genommen hat.
Der Familienbeirat
empfiehlt, dass der Familienpass künftig bei Geburt und Anmeldung eines Kindes
ausgestellt werden sollte. Die Kennungen sollten entfallen. Stattdessen sollten
die Namen und Geburtsdaten der Familienmitglieder auf dem Familienpass vermerkt
sein. Er sollte gültig sein, solange noch ein Kind unter 18 Jahren in der
Familie lebt. Frau Atalan wird diese Empfehlung in der Verwaltung besprechen.