1.1.      Verzichterklärung und Benennung eines / einer NachrückerIn

Herr Gerd Schumacher und Herr Heinrich Annas haben beide schriftlich mitgeteilt, dass sie aus persönlichen Gründen nicht mehr im Familienbeirat mitarbeiten können. Somit könnte ein/e VetreterIn nachrücken.

Frau Sonja Hartig wird vom Familienbeirat als Nachrückerin einstimmig benannt. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) muss über die Nachbesetzung des Familienbeirates beschließen. Die nächste Sitzung des JHA ist am 07.März 2013. Die Nachbesetzung steht bereits auf der Tagesordnung zur Beschlussfassung.

 

 

1.2.      Die Internetseiten für den Familienbeirat

Die Internetseiten für den Familienbeirat müssen dringend überarbeitet werden. Die bisherigen Internetseiten sind erst einmal aus dem Netz genommen worden. Frau Atalan wird gemeinsam mit Frau Baars (wird angefragt), Frau Tiekötter und Frau Paege in einer Kleingruppe an der neuen Gestaltung der Internetseiten arbeiten.

 

 

1.3.      Elternbriefe

Es werden immer noch die Elternbriefe 1 bis 46 (1 Monat bis 8. Lebensjahr) verschickt. Es stellt sich aufgrund verschiedener Dienstleistungen, wie z.B. Willkommensbesuche bei Neugeborenen, verschiedene Internetdienstleistungen für Eltern, Angebote der Familienzentren etc. die Frage, ob die Elternbriefe den gewünschten Effekt erzielen und ob sie noch zeitgemäß sind. Die Kosten die im Rahmen der Elternbriefe entstehen gehen aus dem Budget der Jugendarbeit raus.

Seit dem letzten Jahr werden die ersten 12 Elternbriefe mit den Elternbegleitbüchern ausgehändigt. Der Familienbeirat empfiehlt, den Elternbegleitbüchern eine Bestellkarte für die folgenden Elternbriefe beizufügen und die Elternbriefe somit nur noch auf Anfrage weiter zu versenden. Außerdem sollten neu zugezogene Familien mit einem Kind bis 1 Jahr das Elternbegleitbuch bei der Anmeldung im Bürgeramt ausgehändigt bekommen. Frau Atalan wird diese Empfehlung in der Verwaltung besprechen.

 

 

1.4.      Familienpass

Beim Familienpass ergibt sich ein ähnliches Bild wie bei den Elternbriefen. Hier gibt es vier verschiedene Kennungen, die die Unterschiede im Familienpass deutlich machen sollen. Ziel war es, eine Diskriminierung verschiedener Nutzergruppen zu vermeiden. Eine Kontrolle findet von den Anbietern, die die Vergünstigungen anbieten nicht statt. Für die Verwaltung ist anhand der Rechnung nicht mehr nachzuvollziehen, welcher Personenkreis tatsächlich die Leistungen in Anspruch genommen hat.

Der Familienbeirat empfiehlt, dass der Familienpass künftig bei Geburt und Anmeldung eines Kindes ausgestellt werden sollte. Die Kennungen sollten entfallen. Stattdessen sollten die Namen und Geburtsdaten der Familienmitglieder auf dem Familienpass vermerkt sein. Er sollte gültig sein, solange noch ein Kind unter 18 Jahren in der Familie lebt. Frau Atalan wird diese Empfehlung in der Verwaltung besprechen.