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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schinkelstraße“ (Hohenkampstraße bis Haus Nr. 3 einschl.) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Schinkelstraße“
(Hohenkampstraße bis Haus Nr. 3 einschl.)
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. § § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436), hat der
Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 19. Februar 2013 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für
den Ausbau der „Schinkelstraße“ (Hohenkampstraße bis Haus Nr. 3
einschl.) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort:
„Hohenkampstraße/Timmermanufer“: erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
„Schinkelstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke ausgrauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus einem Grünbeet ohne Baumbepflanzung, mit Unterpflanzung
c) einem Parkstand mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig