Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Georg-Elser-Ring“:

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau des „Georg-Elser-Ringes“

vom ____________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV.NRW S.436), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 19. Februar 2013 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des „Georg-Elser-Ringes“ erlassen:

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

A.       Georg-Elser-Ring (von der südlichen Graf-von-Stauffenberg-Straße bis zu Haus Nr. 40)

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

2.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

3.        Grünbeete mit Unterpflanzung

4.        Grünstreifen mit Rasenansaat

5.        Plattierte Gehwege, gepflasterte Zufahrten mit Unterbau

6.        Gemeinsamer Geh- und Radweg in rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau

7.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

8.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

B.        Georg-Elser-Ring (von Haus Nr. 40 bis zur nördlichen Graf-von-Stauffenbergstraße-Straße )

 

Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Mischfläche bestehend aus        

       a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster

b)   Parkstände mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster

c)   Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung 

 

2.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

3.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           einstimmig