Herr Aumann informiert, dass die Stadt Rheine für die Bauleitplanverfahren zur Entwicklung der Hecking-Fläche in der Nachbargemeinde Neuenkirchen (40. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 67 „Heckinggelände“) das gemeindliche Einvernehmen erteilen werde.