Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

00:18:43

 

Herr Dewenter führt in das Thema ein, indem der die wichtigsten Stationen seit dem Beschluss zur Fortschreibung am 27.10.2010 kurz umreißt.

 

Herr Niehues blickt mit Dank auf die letzten 20 Jahre der erfolgreichen Umsetzung des Masterplans Einzelhandel zurück. Insbesondere der guten Zusammenarbeit der Parteien und des Einsatzes von Herrn Dr. Janning sei es zu verdanken, dass Rheine nun über ein Einzelhandelskonzept verfüge, welches bundes- und landesweit vorbildhaft sei.

Diskussionsbedarf gebe es wohl nur noch bei der Entwicklung eines Grundversorgungszentrums im Bereich Gellendorf. Mit Blick auf die Entwicklung in der Gartenstadt müsse hier eine Lösung für die Anlieger gefunden werden, welche verträglich mit dem Gesamtkonzept sei. Aktuell sehe Herr Niehues auf Grund der Größe keine Entwicklungsmöglichkeit. Die Bereiche Gellendorf, Südesch und Kiebitzheide müssten gemeinsam betrachtet und in der Langfristperspektive gemeinsam gelöst werden.

 

Herr Löcken kann sich voll dem Statement der CDU-Fraktion anschließen. Gellendorf sei derzeit noch zu klein für ein eigenes Versorgungszentrum. Seiner Meinung nach müsste erst die Siedlungsentwicklung in Eschendorf, Südesch und Gellendorf abgewartet werden.

 

Herr Gude erklärt, dass er gegen den Masterplan sei. Seine Gründe hierfür könnten in der Vorlage, Seite 5, unter Beteiligung der Öffentlichkeit Punkt 1.1 nachgelesen werden. Seiner Meinung nach müssten Gellendorf und Elte zusammen betrachtet werden. Beide Ortsteile seien unterversorgt. Zudem gebe es einen Investor, der bereit sei, ein Lebensmittelgeschäft in Gellendorf neu anzusiedeln.

 

Herr Hachmann ergänzt, dass sich die Elteraner Bürger ebenfalls eine bessere wohnortnahe Versorgung wünschten.

 

Herr Niehoff erklärt, dass auch die FDP-Fraktion gegen den Masterplan stimmen werde. Die Randbereiche von Rheine würden hier zu wenig gewürdigt. Gerade weil es für Gellendorf einen Investor gebe, müsse hier eine Entwicklung stattfinden.

 

Vor der Beschlussfassung zum Punkt I 1.1 erklärt sich Herr Gude für befangen.

 


Beschluss:

 

I Beratung der Ergebnisse der Offenlage

1. Beteiligung der Öffentlichkeit

 

1.1    Herr XXX, Dahlkampstraße X, 48432 Rheine

          E-Mail vom 20. 12. 2012

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Masterplan Einzelhandel formuliert hinsichtlich der zukünftigen Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in Rheine unter anderem zwei wesentliche städtebauliche Zielsetzungen: den Erhalt und die Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche (vgl. u.a. S. 98 ff) sowie den Erhalt und die Stärkung einer räumlich ausgewogenen Grundversorgung im Stadtgebiet (S. 101 ff). Einkaufsangebote mit Waren und Dienstleistungen der kurzfristigen Bedarfsstufe sollen demnach auch dezentral und so wohnortnah wie möglich angeboten werden, so dass eine fußläufige Erreichbarkeit für möglichst viele Einwohner erreicht wird (vgl. S. 132). Der in Ansiedlungsregel 1 (S. 147 f) formulierte Vorschlag zum Umgang mit Neuentwicklungen von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment (z.B. Lebensmittelmärkten) dient der Umsetzung dieser elementaren Zielsetzung(en) der Stadtentwicklung in Rheine.

 

Das bedeutet für mögliche Neuansiedlungen mit Lebensmittelmärkten, dass diese vor allem auf die zentralen Versorgungsbereiche in Rheine zu konzentrieren sind, da diese den bedeutendsten Beitrag zur dezentralen, wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung in Rheine leisten. Neuansiedlungen, die nicht innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs verortet sind, können nur dann mit dem Ziel der Stärkung und Sicherung der städtebaulich-funktionalen Zentren und der wohnortnahen Grundversorgung im Einklang stehen, wenn sie tatsächlich überwiegend der Nahversorgung dienen. Wesentliche Bedingung dafür ist, dass von solchen Entwicklungen keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder die wohnortnahen Grundversorgungsstrukturen im übrigen Stadtgebiet ausgehen. Dazu müssen solche Vorhaben bestimmte Kriterien erfüllen, wozu unter anderem eine an der realistisch abschöpfbaren sortimentsspezifischen Kaufkraft im unmittelbaren Versorgungsgebiet orientierte Verkaufsflächengrößenordnung gehört (vgl. S. 133 f).

 

Der Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel (u. a. Verkaufsflächenwachstum, Betriebstypenwandel) bietet bei den gegebenen Siedlungsstrukturen in Rheine keine Möglichkeit, eine flächendeckende fußläufige Erreichbarkeit von modernen Lebensmittelanbietern aus allen Siedlungsteilen zu gewährleisten. Moderne Lebensmittelmärkte mit mindestens 1.000 m² Verkaufsfläche sind auf die Kaufkraft von mindestens rd. 5.000 Einwohnern im unmittelbaren Einzugsbereich angewiesen, um ihre Soll-Umsätze erwirtschaften zu können. Dieses Einwohnerpotenzial ist im Nahversorgungsumfeld des potenziellen Lebensmittelmarktes in der Gartenstadt (rd. 2.000 Einwohner) nicht vorhanden.

 

Der Masterplan Einzelhandel will keinesfalls eine Nahversorgung in der Gartenstadt verhindern, sondern weist vielmehr auf den Umstand hin, dass eine aus städtebaulicher Sicht unbedenkliche Größenordnung eines Nahversorgers an diesem Standort (gem. Ansiedlungsregel 1 bei rd. 550 m² Gesamtverkaufsfläche) deutlich unterhalb der derzeit für diesen Standort vorgetragenen Planungsabsichten liegt! 

 

Auch der (in den diesbezüglichen Betrachtungen bereits berücksichtigte) zu erwartende Bevölkerungszuwachs in diesem Stadtteil (max. rund 500-600 Einwohner) ändert nichts an dem Umstand, dass die genannten Kriterien für Nahversorger außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche nicht erfüllt werden.

 

Die Ansiedlung eines einzelnen Lebensmittelmarkts bietet zudem – insbesondere mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des OVG NRW zum Themenkomplex „Zentrale Versorgungsbereiche“ – allein keine ausreichende Voraussetzung für die Ausweisung eines neuen Nahversorgungszentrums an diesem Standort. Die Verantwortung der Stadt erfordert mit Blick auf eine aus gesamtstädtischer Sicht möglichst optimale Entwicklung vielmehr die Beantwortung der Frage, wie die bestmögliche Versorgung für möglichst viele Menschen gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund scheint der Standort General-Wever-Kaserne aufgrund der perspektivisch dort deutlich größeren Bevölkerungsdichte im unmittelbaren Umfeld der geeignetere und aus langfristiger Sicht nachhaltigere Standort für die potenzielle Neuentwicklung / Verlagerung eines Nahversorgungszentrums zur Versorgung der Bevölkerung im Stadtbezirk 07 zu sein. Der zu erwartende Zeithorizont einer solchen städtebaulichen Entwicklungsplanung ist kein Argument gegen eine solche Überlegung, da im Falle einer zeitnahen Neuansiedlung eines Marktes in der Gartenstadt die Option einer solchen Planung bereits heute gefährden würde.

Der erwähnte Netto-Markt im Nahversorgungszentrum Elter Straße agiert bereits jetzt unter schwierigen Rahmenbedingungen. Die Aussage, dass dieser Markt derzeit gute Umsätze erziele, ist nicht belegt und aus gutachterlicher Sicht auch höchstwahrscheinlich unzutreffend. Der zuständige Standortplaner der Fa. Netto äußerte sich in der jüngeren Vergangenheit vielmehr dahingehend, dass die ohnehin unsichere Zukunft des Marktes am Standort Elter Straße durch eine Neuansiedlung von K+K in der Gartenstadt zusätzlich gefährdet wäre. Dies ist nicht zuletzt auch unter der allgemeinen städtebaulichen Zielsetzung des Erhalts und der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (hier: NVZ Elter Straße) bedenklich.

 

Das Vorhaben K+K in der Gartenstadt mag aus Investorensicht ökonomisch erfolgversprechend sein, dies ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Einschätzung einer solchen Entwicklung hinsichtlich deren nicht vorhandener Kompatibilität mit den übergeordneten städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Rheine. 

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.2    Eheleute XXX, Kasernenstraße XX, 48432 Rheine     

          Schreiben vom 20. 12. 2012

 

Abwägungsempfehlung:

 

Vgl. Abwägung zu 1.1

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.3    Herr XXX, 48432 Rheine       

          E-Mail vom 19. 12. 2012

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Vgl. Abwägung zu 1.1

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.4    Herr XXX, 48432 Rheine       

          E-Mail vom 19. 12. 2012

 

Abwägungsempfehlung:

 

Vgl. Abwägung zu 1.1

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.5    Herr XXX, Kasernenstraße X, 48432 Rheine

          E-Mail vom 30. 11. 2012

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Vgl. Abwägung zu 1.1

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.6    Herr X, Sacharowstraße X. 48432 Rheine

          E-Mail vom 29. 11. 2012

 

Abwägungsempfehlung:

 

Gellendorf: vgl. Abwägung zu 1.1

 

 

Neubewertung Eschendorf:

Das Grundversorgungszentrum Eschendorf ist im Rahmen der Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes neu bewertet worden. Dabei ist zum einen die räumliche Abgrenzung überarbeitet worden, zum anderen finden sich im Masterplan Einzelhandel auch Aussagen zu den Entwicklungszielen. Diese Ziele beinhalten –abgestimmt auf das vorhandene Einzelhandelsangebot – Aussagen zu wünschenswerten Ergänzungen. Bezüglich „Eschendorf“ wird eine Angebotsorientierung und qualitative Optimierung des Angebotes durch kleinteilige Angebote vorgeschlagen. Die angesprochene Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes ist dagegen kein Thema mehr für die Stärkung des Grundversorgungszentrums.

 

 

Neubewertung Basilika-Zentrum:

Die angeregte Neubewertung des zentralen Versorgungsbereichs Basilika hat im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts stattgefunden. Den Entwicklungshemmnissen an diesem Standort wurde durch eine Neueinschätzung der realistischen Versorgungsfunktion (jetzt: Nahversorgungszentrum) Rechnung getragen.

 

Der Abriss des ehemaligen Aldi-Marktes ist nicht Aufgabe der Stadt Rheine sondern des privaten Eigentümers. Die Stadt Rheine hat – in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer und der Firma Aldi – versucht, durch Schaffung entsprechenden Planungsrechtes die Reaktivierung des Discount-Standortes vorzubereiten. Dieses Vorhaben ist jedoch am Widerstand von betroffenen Grundstückseigentümern gescheitert. Der Masterplan Einzelhandel geht dezidiert auf die Entwicklungsziele auch für die Fläche des Toom-Baumarktes ein. Diese Entwicklungsziele gehen auch auf den vorhandenen Leerstand entlang der Osnabrücker Straße auf dem Werk IV-Gelände ein. Die Realisierung entsprechender Ziele ist jedoch von der Stadt Rheine nicht allein zu bewältigen, hier sind vielmehr die Ziele in Zusammenhang mit den Grundstückseigentümern zu konkretisieren.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.7    Herr X, Sacharowstraße X. 48432 Rheine

          E-Mail vom 02. 12. 2012

 

Abwägungsempfehlung:

 

Zu 1) Die Widergabe der Berichterstattung in der örtlichen Presse zu einer Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und zur SPD-Fraktion wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu 2) Die angesprochene Wegeverbindung Münsterstraße/Marktplatz/Auf dem Thie liegt vollständig innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. Damit bietet der Masterplan Einzelhandel die Voraussetzungen zur Aktivierung der in Frage stehenden Wegeverbindung.

 

Zu 3 - 9) In die Planungen zur Ems-Galerie wurden nur die Flächen einbezogen, deren Eigentümer bereit waren, ihre Grundstücke für das Einkaufszentrum zur Verfügung zu stellen. Für die übrigen Areale blieben die planungsrechtlichen Vorgaben unverändert. Damit sind diese Bereiche aber nicht von einer städtebaulichen Entwicklung ausgeschlossen. Die bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben bieten auf Basis eines uneingeschränkten Kerngebietes sehr gute Voraussetzungen für geschäftliche Nutzungen. Auch die bestehenden Festsetzungen hinsichtlich der überbaubaren Fläche, der Grund- und Geschoßflächenzahl bieten gegenüber dem vorhandenen Gebäudebestand noch erhebliche Erweiterungsmöglichkeiten. Insbesondere auch der angesprochene Bereich im Katthagen kann mit einer maximal dreigeschossigen Bebauung aufgewertet werden. Die Stadt hat damit mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes bereits die Voraussetzungen geschaffen, um die angesprochene Entwicklung in Gang zu setzen. Hier ist jedoch zur Realisierung das Engagement der betreffenden Grundstückseigentümer gefragt. Dies trifft u.a. auch für die angesprochene „Tenne“ zu. Eine zusätzliche Aufwertung der an den Eingang zur Ems-Galerie angrenzenden Flächen ist somit planungsrechtlich möglich.

 

Zu 10) die angesprochene Flächengröße der Ems-Galerie, die nicht Gegenstand des Masterplanes Einzelhandel ist, entspricht auf der einen Seite der notwendigen Verkaufsflächenausstattung für das Einkaufscenter um nachhaltig am Markt bestehen zu können. Zum anderen ist die Größe so gewählt, dass weder die zentralen Versorgungsbereiche innerhalb der Stadt Rheine noch die in benachbarten Städten und Gemeinden städtebaulich negativ beeinträchtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.8    Herr X, Sacharowstraße X. 48432 Rheine

          E-Mail vom 04. 12. 2012

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Zu 1) Die Widergabe der Berichterstattung in der örtlichen Presse zu einer Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und zur SPD-Fraktion wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu 2 - 6) Die angesprochene Wegeverbindung Münsterstraße/Marktplatz/Auf dem Thie liegt vollständig innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. Damit bietet der Masterplan Einzelhandel die Voraussetzungen zur Aktivierung der in Frage stehenden Wegeverbindung. Die Ausführungen zur Gestaltung von Wegeverbindungen, Quartieren, Entwicklung der Münsterstraße zum Marktplatz werden zur Kenntnis genommen. Diese Inhalte sind jedoch nicht Gegenstand des Masterplanes Einzelhandel. Vielmehr werden diese Anregungen im Rahmen der Bearbeitung der Rahmenplanung für die Innenstadt von Rheine aufgegriffen. Auch die angesprochene Neugestaltung des Marktplatzes ist ein Thema für die Rahmenplanung. Die Rahmenplanung ist insgesamt die Planungsebene, die die angesprochenen Defizite im Bereich Auf dem Thie/Marktstraße problematisiert und Strategien zur Lösung entwickelt.

 

Zu 7 - 10) Die Ausführungen zur Reaktivierung von vorhandenen innerstädtischen Einzelhandelsflächen, zur Wiederbelebung vorhandener Flächen zur Bindung von Kaufkraft in Rheine werden zur Kenntnis genommen. Der Masterplan Einzelhandel kann jedoch hierzu durch die Darstellung der angesprochenen Flächen als zentraler Versorgungsbereich nur den großen Rahmen vorgeben. Die Umsetzung erfolgt – wie in der Stellungnahme auch dargestellt – auf der Ebene der Rahmenplanung Innenstadt.

 

Zu 11 - 14) Die Umsetzung der angesprochenen Potentiale liegt nur bedingt in direkten Einflussbereich der Stadt Rheine. Hier stehen vielmehr private Investoren/Eigentümer als wichtigste Vorhabenträger in der Pflicht. Die Stadt Rheine kann hier nur unterstützend mitwirken. So hat die Stadt Rheine – bzw. die EWG – z.B. eine Vielzahl von Gesprächen zur Aktivierung der Hertie-Immobilie geführt. Diese Aktivitäten laufen gegenwärtig auch weiterhin. Bei der Aktivierung dieser Immobilienbrache wird in den zurzeit laufenden Gesprächen auch umfassend über die Ems-Galerie informiert um mögliche Synergie-Effekte zwischen beiden Einzelhandelsstandorten nutzen zu können.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.9    Herr X, Sacharowstraße X. 48432 Rheine

          E-Mail vom 09. 12. 2012

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h zur planungsrechtlichen Absicherung der Ems-Galerie steht in keinem direkten Zusammenhang mit den Aussagen zu diesem Einkaufszentrum im Rahmen des Masterplanes Einzelhandel. Unabhängig davon ist festzustellen, dass die Übersendung der Abwägungen zu Eingaben eines Bürgers zu einem Bauleitplan nach Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses kein Form- oder Verfahrensfehler darstellt, es gibt weder in der entsprechenden rechtlichen Grundlage noch in diesbezüglichen gerichtlichen Entscheidungen Vorgaben bezüglich der Reihenfolge zwischen Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses und der Mitteilung von Abwägungsbeschlüssen. Es wird deshalb keine Notwendigkeit gesehen, dem Vorschlag zur Aufnahme einer Konzeption mit 10.000 m² für das Quartier Im Coesfeld in den Masterplan aufzunehmen.

 

Wie bereits in der Abwägung zur Stellungnahme 1.7 dargelegt, sind die Bereiche entlang der Münsterstraße – u.a. die „Tenne“ – nicht von einer Entwicklung ausgeschlossen. Die bestehenden Bebauungspläne für diese Bereiche geben als Nutzung ein uneingeschränktes Kerngebiet vor. Innerhalb dieses Nutzungsrahmens sind weitreichende geschäftliche Nutzungen zulässig, die als Ergänzung der Ems-Galerie dienen könnten. Bei Ausschöpfung der Potentiale der Bauleitplanung könnten hier auch erhebliche zusätzliche Verkaufsflächen geschaffen werden. Es ist in Hinblick auf eine attraktive, abwechslungsreiche Architektur in Sinne der angesprochenen europäischen Innenstadt auch nicht erforderlich, einen direkten baulich-funktionalen Bezug zur Ems-Galerie herzustellen. Allein die räumliche Nähe reicht aus, um Synergie-Effekte zu erzeugen.

 

Der Masterplan Einzelhandel enthält die Revitalisierung der Hertie-Immobilie für ein wesentliches Entwicklungsziel für die Innenstadt von Rheine. An dieser wichtigen Aufgabe arbeitet die Stadt Rheine bzw. die EWG bereits seit dem Bekanntwerden der Schließung von Hertie vor drei Jahren. Den vermuteten Stillstand in den Vermarktungsbemühungen hat es seitens der Stadt Rheine bzw. der EWG nicht gegeben.

Bezüglich von Bekleidungsgeschäften auf der östlichen Emsseite ist festzustellen, dass aktuell bereits die räumliche Erweiterung eines Geschäftes umgesetzt wird, für ein weiteres Geschäft wird eine Erweiterung gegenwärtig geplant. Diese Vorhaben machen deutlich, dass der avisierte Bau der Ems-Galerie keinen Stillstand verursacht, sondern vielmehr Investitionen hervorruft. Von einer Lähmung der Innenstadt zu sprechen, geht damit an der Realität vorbei.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.10  Herr X, Sacharowstraße X. 48432 Rheine

          E-Mail vom 10. 01. 2013

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Die Berichterstattung aus der örtlichen Presse wird zur Kenntnis genommen.

 

Gellendorf: vgl. Abwägung zu 1.1

 

Eschedorf/Basilika: vgl. Abwägung zu 1.6

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.11  Stadtteilbeirat Gellendorf 48429 Rheine

          Schreiben vom 16. 12. 2012

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Vgl. Abwägung zu 1.1

 

Abstimmungsergebnis:           mehrheitlich, bei 2 Enthaltungen

 

 

2. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

2.1    Bezirksregierung Münster, 48128 Münster

          Schreiben vom 04. 01. 2013

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die parzellenscharfe Abgrenzung der Versorgungsbereiche begrüßt wird.

 

Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich Innenstadt im Hinblick auf die Ems-Galerie

Parallel zu rein quantitativen Betrachtungen der bestehenden Angebotsausstattungen, Zentralitäten und darauf basierenden Entwicklungspotenziale in Rheine ist die Notwendigkeit qualitativer wie räumlicher Verbesserungen der Angebotssituation zu berücksichtigen. Auf diese Zielsetzung, die damit einher gehenden Handlungsnotwendigkeiten und das diesbezügliche Potenzial der Emsgalerie wird im Entwurf des Masterplans Einzelhandel ausführlich und mehrfach hingewiesen (vgl. u. a. S. 34, S. 44-46, S. 79, S. 86-88, S. 93 f, S. 114). Die städtebauliche Verträglichkeit dieses Vorhabens und die mögliche Integration in den zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt Rheines werden zudem in einer separaten Wirkungsanalyse (Junker +Kruse, Raumordnerische und städtebauliche Wirkungsanalyse eines geplanten Einkaufscenters in der Innenstadt von Rheine, Dortmund, Juni 2011) untersucht. Auf die genannten Ausführungen und Gutachten wird zur Beantwortung der eingegangenen Stellungnahme an dieser Stelle verweisen. Diese Unterlagen sind der Bezirksregierung Münster im Rahmen der Beteiligung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h, Kennwort: „Westliche Innenstadt“ übermittelt worden.

 

Definition des zentralen Versorgungsbereichs Berbomstiege

Mit nur vier Einzelhandels- und wenigen Dienstleistungsbetrieben sowie einem Verkaufsflächenvolumen von lediglich rund 1.500 m² ist der Einzelhandelsstandort Berbomstiege / Königseschstraße vergleichsweise klein. Dennoch weist der Standort mit diesem bereits heute bestehenden Angebot eine über den unmittelbaren Nahbereich hinaus gehende Versorgungsfunktion innerhalb des Stadtteils Schleupe auf. Der vorhandene (und jüngst erweiterte) Lebensmittelvollsortimenter ist der einzige Lebensmittelmarkt innerhalb des Stadtteils. Arrondierungsmöglichkeiten bestehen zudem hinsichtlich des kleinteiligen Ergänzungsangebots innerhalb der vorgeschlagenen Abgrenzung. Vor diesem Hintergrund erscheint die Definition als Nahversorgungszentrum aus gutachterlicher Sicht sachgemäß und konform mit den auf S. 102 f formulierten Kriterien für diese Zentrenkategorie.

 

Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Friedrich-Ebert-Straße

Die Angrenzung dieses zentralen Versorgungsbereichs wurde in der projektbegleitenden Ar-beitsgruppe diskutiert. Der zukünftige Entwicklungsfokus wird im Sinne einer räumlichen Ange-botskonzentration auf der östlichen Straßenseite gesehen. Der Einzelhandelsbestand auf der westlichen Straßenseite wird davon nicht betroffen oder geschädigt.

 

Es wird Zur Kenntnis genommen, dass die Berücksichtigung der landesplanerischen Rahmenvorgaben bei der Erstellung des Masterplanes Einzelhandel begrüßt wird.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.2    Stadt Lingen, Elisabethstr. 14-16, 49808 Lingen

          Schreiben vom 18. 12. 2012

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Lingen den regulierenden Umgang mit der Einzelhandelstruktur begrüßt und keine Bedenken gegen die Inhalte des Masterplanes Einzelhandel vorträgt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.3    Stadt Emsdetten, Postfach 12 54, 48270 Emsdetten

          Schreiben vom 19. 12. 2012

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Emsdetten gegen den Entwurf des Masterplanes Einzelhandel keine Bedenken vorträgt.

 

Der Verweis auf die Stellungnahmen zum Projekt der „Ems-Galerie“ wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Stellungnahmen sind in das Verfahren zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h eingegangen und sind somit nicht erneut im Rahmen der Bearbeitung des Masterplans Einzelhandel abzuwägen. Dem Wunsch nach Beteiligung bei weiteren(Groß-) Projekten aus dem Bereich Einzelhandel wird im Rahmen des interkommunalen Abstimmungsgebotes entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.4    Gemeinde Neuenkirchen, Postfach 1051, 48481 Neuenkirchen

          Schreiben vom 20. 12. 2012

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass es sich bei dem Versorgungszentrum „Felsenstraße“ um ein Nahversorgungszentrum handelt. Entsprechend dieser Einstufung können in diesem Zentrum nur Güter und Dienstleistungen des kurzfristigen Bedarfs in räumlicher Nähe zum Konsumenten angeboten werden. Hierzu zählen insbesondere Nahrungs- und Genussmittel, Lebensmittel, Brot- und Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Getränke, Drogerie- und Körperpflegeartikel, Apothekerwaren, Post, Bank, Ärzte, Friseur und Lotto. Das Zentrum ist in seiner gegenwärtigen Form zukunftsfähig aufgestellt. Neben den wichtigen vorhandenen Magnetbetrieben Aldi und Edeka wäre aus Sicht der Nahversorgung die Ansiedlung eines Drogeriemarktes sinnvoll; auch vor dem Hintergrund, dass nach Aufgabe von zwei Schlecker-Märkten im gesamten Stadtteil Dutum/Dorenkamp ein entsprechendes Angebot fehlt. Für diese Ergänzung wird für das Nahversorgungszentrum Felsenstraße ein perspektivischer Erweiterungsbereich ausgewiesen. Da sich die Erweiterungsmöglichkeit ausschließlich auf nahversorgungsrelevante Angebote bezieht, sind Auswirkungen auf die Gemeinde Neuenkirchen, und hier insbesondere auf das Hecking-Gelände, nicht zu erwarten.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.5    Gemeinde Salzbergen, Postfach 1163, 48497 Salzbergen

          Schreiben vom 19. 12. 2012

 

Abwägungsempfehlung:

 

Zu 1) Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der Gemeinde Salzbergen ein weiterer Zuwachs an Verkaufsflächen in der Stadt Rheine/Innenstadt kritisch gesehen wird.

 

Bezüglich der angegebenen Referenzwerte ist auf die Inhalte des Masterplans Einzelhandel zu verweisen:

Die durchschnittliche einwohnerbezogene Verkaufsflächenausstattung beträgt in Rheine etwa 2,3 m² und liegt damit – unabhängig von branchenspezifischen Betrachtungen – deutlich über dem bundesdeutschen Referenzwert von ca. 1,4 m²/Einwohner. Beim Vergleich zu anderen Kommunen ähnlicher Größenordnung ist der Wert jedoch als normaler Ausstattungsgrad festzuhalten (zum Vergleich: der diesbezügliche Durchschnittswert aller Kommunen zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern aus der bundesweiten Datenbank des Gutachterbüros Junker & Kruse beträgt 2,2 m²) (Masterplan Einzelhandel, s. S. 27). Es kann deshalb nicht von gesprochen werden, dass die Stadt Rheine eine deutlich erhöhte Verkaufsflächenausstattung pro Einwohner aufweist.

Bezogen auf die durchschnittliche Verkaufsfläche pro Betrieb ist festzuhalten, dass der Durchschnittswert in Rheine 311 m² beträgt. Die Überschreitung des Durchschnittwertes in vergleichbaren Städten liegt nach Aussage des Gutachters bei 296 m². Die Überschreitung wird deshalb vom Gutachter lediglich als „leicht über dem Schnitt“ eingestuft (Masterplan Einzelhandel, s. S. 27).

Zum Erhebungszeitpunkt bestanden gem. der Bestandsaufnahme des Gutachters rund 70 Leerstände von Ladenlokalen mit einer Verkaufsfläche von rund 13.500 m². Dies entspricht einer Leerstandsquote von ca. 11% der Ladenlokale und c. 7% der Verkaufsfläche. Diese Werte werden vom Gutachter als noch im Rahmen liegend für übliche Fluktuationsraten angesehen (Masterplan Einzelhandel, s. S. 27).

 

Die Zahlen und deren Bewertung durch den Gutachter belegen, dass gegenwärtig in Rheine keine signifikanten Überschreitungen von vergleichbaren Werten – insbesondere Verkaufsflächenausstattung, Größe von Verkaufsstätten – festgestellt werden können. Bezüglich der geplanten Ems-Galerie enthält der Masterplan Einzelhandel ebenfalls eine eingehende Begründung für die Notwendigkeit dieses Einkaufszentrums. Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang auf die Beteiligung der Gemeinde Salzbergen im Rahmen der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h, Kennwort: „Westliche Innenstadt“ zu verweisen. Dieses Bauleitplanverfahren diente der planungsrechtlichen Absicherung der Ems-Galerie. Auch aus diesem Verfahren wird die Notwendigkeit der Ansiedlung eines Einkaufszentrums in der Innenstadt von Rheine deutlich.

 

Zu 2) Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Entwicklung zu mehr qualitativer und funktionaler Angebotsstruktur seitens der Gemeinde Salzbergen unterstützt wird. Die angesprochene Ansiedlung eines Warenhauses kann seitens der Stadt Rheine lediglich unterstützt werden, da es sich hierbei vorrangig um eine private Investition handelt, die nur sehr wenig durch eine Kommune gesteuert werden kann. Die Notwendigkeit für eine Reduzierung der Verkaufsflächen in der Innenstadt wird auf Grund der Ausführungen zu 1) für nicht erforderlich gehalten.

 

Zu. 3) Nach der vorgeschlagenen Sortimentsliste für die Stadt Rheine sind

"Baby- und Kleinkindartikel" zentrenrelevant (Tab. 10 auf S. 142 des

Masterplan-Gutachtens)

 

Auf S. 144 dieses Gutachtens wird begründet, warum die Sortimentsgruppe

"Baby- und Kleinkindartikel" insgesamt als zentrenrelevant anzusehen ist und warum auch einzelne Produkte aus dieser Sortimentsgruppe nicht generell als nicht-zentrenrelevant definiert werden sollten. Ein sachlicher Grund für die Einstufung von "großteiligen" Babyartikeln ( wie etwa Kinderwagen und Kindersitze) als nicht mehr zentrenrelevant ist nicht erkennbar. Auch solche Produkte gehören zum notwendigen Angebot von einschlägigen Fachgeschäften und Fachmärkten, die für eine attraktive Innenstadt wichtig sind.

 

Wegen der starken Zentrenrelevanz dieser gesamten Sortimentsgruppe sind seinerzeit auch "Baby- und Kinderartikel" in der Sondergebietsfestsetzung für das Möbel- und Einrichtungshaus in Holsterfeld (damals noch Feldmann, heute XXXLutz) komplett ausgeschlossen worden. Diese Sortimentsgruppe ist dort bewusst auch nicht als Randsortiment zugelassen worden. Ohne diese strikte Sortimentsbindung wäre es wohl auch nicht zu der Ansiedlung eines entsprechenden Fachmarktes in der Innenstadt (im Möbelhaus Berning) gekommen. Diese Bindung nun zugunsten eines Möbel- und Einrichtungshauses an der Autobahn zu lockern oder gar aufzuheben, würde nachteilige Folgen für die Innenstadt von Rheine haben. Die Sortimentsgruppe "Baby- und Kleinkindartikel" mag zwar für Möbel- und Einrichtungshäuser außerhalb der Innenstädte lukrativ sein, funktional notwendig ist sie aber für solche Häuser keineswegs.

 

Von daher besteht auch mit Blick auf das Möbel- und Einrichtungshaus in Holsterfeld keinerlei Veranlassung, diese für die Innenstadt wichtige Sortimentsgruppe im zukünftigen Masterplan Einzelhandel ganz oder auch nur teilsweise als nicht mehr zentrenrelevant einzuordnen, um damit die Sortimentsbindung für XXXLutz in Holsterfeld lockern zu können.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.6 Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der nachstehend genannten übrigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen wurden bzw. eingegangen sind:

 

Kreis Steinfurt, der Landrat

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Münster

Handwerkskammer Münster, Münster

Landkreis Emsland, Meppen

Stadt Bad Bentheim

Gemeinde Emsbüren

Stadt Greven

Stadt Hörstel

Stadt Ibbenbüren

Samtgemeinde Spelle

Gemeinde Lünne

Samtgemeinde Beesten

Gemeinde Mettingen

Gemeinde Hopsten, Hopsten

Gemeinde Nordwalde

Gemeinde Ohne

Gemeinde Recke

Gemeinde Saerbeck

Gemeinde Suddendorf

Stadt Steinfurt, Steinfurt

Gemeinde Metelen

Gemeinde Wettringen

Gemeinde Ochtrup

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

II. Beschluss des Masterplan „Einzelhandel“

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ zu der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Masterplan „Einzelhandel“ billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgeblichen Zeitpunkt des Beschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller vom Masterplan Einzelhandel betroffenen Belange vor.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt den Masterplan „Einzelhandel“ als städtebaulichen Rahmenplan im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

 

 

Abstimmungsergebnis:           13 Ja Stimmen

                                                3 Nein Stimmen

                                                2 Enthaltungen

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig