Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:50:29

 

Top 6 und 7 werden zusammen beraten.

 

Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag für das Bauvorhaben Feuerwehr r.d. Ems zustimmen, sagt Herr Kaisel zu. Seiner Ansicht nach sei es sinnvoll, die Parkplatzsituation am derzeitigen Gebäude durch eine Verlagerung zu lösen. Herr Kaisel regt an, dass die Verwaltung bezüglich der Geruchsemissionen den nördlichen Bereich für eine mögliche Wohnbebauung noch mal kritisch prüfen möge.

 

Herr Aumann entgegnet auf diesen Aspekt, dass die Geruchsbelastung durch die umgebenden Hofstellen derzeit eine Wohnnutzung auf der nördlichen anschließenden Fläche nicht zulasse.

 

Herr Dr. Koch fragt, warum die Bäumen entlang der Sandkampstraße nicht im Bebauungspan festgesetzt seien.

 

Herr Aumann erläutert, dass diese in der Straßenverkehrsfläche der Sandkampstraße stünden, die nicht im Plangebiet läge.

 

 

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Feuerwehr rechts der Ems" zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer "Wohnbaufläche" in eine "Gemeinbedarfsfläche" mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“.

 

Der räumliche Änderungsbereich wird gebildet durch den südlichen Teil des Flustücks 117, in der Flur 36 der Gemarkung Rheine rechts der Ems. Er bezieht sich auf ein Grundstück, das zwischen der Bergstraße und einer gedachten östlichen Verlängerung der Plackenstraße liegt. Aus dem Gesamtgrundstück in der Größe von 26.500 qm werden für die Feuerwehr etwa 10.000 qm in Anspruch genommen.

Der Geltungsbereich ist im Übersichts- bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Feuerwehr rechts der Ems" eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


 

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig