Sitzung: 27.02.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 129/13
00:50:29
Top 6 und 7 werden zusammen beraten.
Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag für das
Bauvorhaben Feuerwehr r.d. Ems zustimmen, sagt Herr Kaisel zu. Seiner Ansicht
nach sei es sinnvoll, die Parkplatzsituation am derzeitigen Gebäude durch eine
Verlagerung zu lösen. Herr Kaisel regt an, dass die Verwaltung bezüglich der Geruchsemissionen
den nördlichen Bereich für eine mögliche Wohnbebauung noch mal kritisch prüfen
möge.
Herr Aumann entgegnet auf diesen Aspekt, dass die
Geruchsbelastung durch die umgebenden Hofstellen derzeit eine Wohnnutzung auf
der nördlichen anschließenden Fläche nicht zulasse.
Herr Dr. Koch fragt, warum die Bäumen entlang der
Sandkampstraße nicht im Bebauungspan festgesetzt seien.
Herr Aumann erläutert, dass diese in der
Straßenverkehrsfläche der Sandkampstraße stünden, die nicht im Plangebiet läge.
Beschluss:
I. Änderungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Feuerwehr rechts der Ems" zu ändern.
Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer "Wohnbaufläche" in eine "Gemeinbedarfsfläche" mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“.
Der räumliche Änderungsbereich wird gebildet
durch den südlichen Teil des Flustücks 117, in der Flur 36 der Gemarkung Rheine
rechts der Ems. Er bezieht sich auf ein Grundstück, das zwischen der Bergstraße
und einer gedachten östlichen Verlängerung der Plackenstraße liegt. Aus dem
Gesamtgrundstück in der Größe von 26.500 qm werden für die Feuerwehr etwa
10.000 qm in Anspruch genommen.
Der Geltungsbereich ist im Übersichts- bzw.
Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Feuerwehr rechts der Ems" eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig