Herr Dewenter erkundigt sich, ob für die Planverfahren zur Bebauung an der Catenhorner Straße (Wohnungsgesellschaft der Stadft Rheine) die entsprechenden Umwelt- und Artenschutzaspekte erarbeitet würden.

 

Herr Aumann bestätigt, dass im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Fortführung des Bebauungsplanes entsprechende Gutachten durch den Planbegünstigten erarbeitet würden.