Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:43:08

 

Herr Aumann erläutert zur Vorlage, dass der Artenschutzbericht heute nicht – wie in der Vorlage angekündigt - nachgereicht werden könne; es seien noch letzte Details zur Lösung der betroffenen Arten zu klären, die aber die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigen. Die Details würden jedoch noch vor der Offenlage geklärt und mit der unteren Landschaftsschutzbehörde (Kreis ST) abgestimmt. Ersatzpflanzungen für die zu fällenden Bäume würden über die Baumschutzsatzung geregelt und die dazu nötigen Regelungen in den städtebaulichen Vertrag mit eingearbeitet.

 

 


Beschluss:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

         i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-   lange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB

 

 

2.1    Deutsche Telekom Technik GmbH

          Stellungnahme vom 3. Dezember 2012

 

Abwägungsempfehlung:

 

Vonseiten der Deutschen Telekom Technik GmbH wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Telekom rechtzeitig beim Ausbau von Straßen beteiligt werden muss.

 

Dieser Hinweis wurde bereits weitergegeben; die Koordinierung mit dem Straßenausbau ist gewährleistet.

 


2.2    Technische Betriebe Rheine AöR, Entsorgung

          Stellungnahme vom 3. Dezember 2012

 

Abwägungsempfehlung:

 

Im Änderungsbereich des Bebauungsplanes werden 2 Stichwege mit einem Wendehammer in der Größe von 24 x 24 m als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.

 

Insofern sind die Belange der TBR/Entsorgung hinsichtlich des Wendekreisdurchmessers (mindest. 20 m) sowie die Anforderungen nach der BG-Information 5104 bei der Gestaltung der Verkehrsflächen bereits berücksichtigt worden.

 

2.3    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 


II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 303, Kennwort: „Gellendorfer Mark-Süd“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gegen diese Bebauungsplanänderung ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o. g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird gebildet durch die Flurstücke 389, 390, 391, 392, 514 tlw. und 515 tlw. der Flur 26, Gemarkung Rheine rechts der Ems und befindet sich südlich des Georg-Elser-Ringes und östlich der Graf-von-Stauffenberg-Straße.

 

 


 

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Im Anschluss an die Abstimmung regt Herr Niehues an, dass die Stichstraßen in dem Plangebiet jeweils einen eigenen Straßennamen erhalten sollten, um z.B. Rettungskräften das Suchen in dem Gebiet im Notfall zu erleichtern.

 

Herr Schröer sagt zu, diese Anregung an den entsprechenden Sachbearbeiter weiterzuleiten.