Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

7.

 

Bedarfsfeststellung nach dem Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2013/2014
Vorlage: 120/13

 

00:19:02

 

Herr Kösters führt in das in die Thema ein, in dem er zuerst noch einmal auf den § 24 SGB VIII Abs. 2 verweist, wonach ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

 

Das Wort „oder“ bedeutet, dass es sich bei der Förderung in einer Tageseinrichtung und in der Tagespflege um gleichwertige Leistungen handelt.

 

Nach diesem Hinweis auf den zugrunde liegenden Rechtsanspruch stellt Herr Kösters die nachfolgenden Informationen vor:

 

„Dank der guten Zusammenarbeit mit den Trägern wurde ein Höchstmaß an Plätzen geschaffen, die aber auch nötig sind, um alle Ü3-Kinder und sehr viele U3 Kinder mit einem Einrichtungsplatz zu versorgen. 32 der 34 bestehenden Einrichtungen wurden dabei innerhalb des gesetzlichen Rahmens überbelegt.

 

Gegenüber dem Vorjahr steigen die Ü3-Plätze von 1.945 um 30 auf 1.975 Plätze. Bei den U3-Plätzen gibt es eine Steigerung von 276 um 91 auf 367 Plätze.

 

Insgesamt steigen die Platzzahlen damit um 121.

 

In der letzten JHA-Sitzung im Januar waren Sie darüber informiert worden, dass 85 unversorgte U3 Kinder vom Jugendamt angeschrieben und auf Alternativen hingewiesen worden sind.

 

Von diesen unversorgten Kindern sind mehr als die Hälfte zwischenzeitlich versorgt worden:

ñ  einige haben sich bei den neuen Einrichtungen von Kinderland angemeldet

ñ  einige sind durch Fluktuation in ihrer Wunscheinrichtung nachgerückt

ñ  einige haben mitgeteilt, dass sie sich zwar schon angemeldet hätten, aber erst ab 2014 einen Platz belegen möchten

ñ  einige Infoschreiben sind zurückgekommen, wo die Familien aus Rheine verzogen sind

 

Den noch unversorgten Kindern wird ein Angebot über die Tagespflege gemacht. Zusätzlich wird daran gearbeitet, noch eine zusätzliche Gruppe mit 10 U3-Kindern am Dreikönigskindergarten zu schaffen.

 

Der Verwaltung geht davon aus, dass grundsätzlich der Anspruch auf frühkindliche Förderung zu erfüllen sein wird, auch wenn nicht alle Eltern wunschlos glücklich sein werden. Einige haben keinen Platz in ihrer Wunscheinrichtung bekommen und müssen in eine andere Einrichtung ausweichen. Andere, denen ein Platz in der Tagespflege angeboten wird, würden lieber einen Platz in einer Tageseinrichtung annehmen.

 

Theoretisch wäre es möglich gewesen, noch mehr U3-Plätze zur Verfügung zu stellen. Aber das Maximum an U3 Plätzen konnte nicht erreicht werden, weil die Flexibilität der Gruppenform I benötigt wurde, um alle Ü3 Kinder unterbringen zu können.

 

Diese Flexibilität möchte ich Ihnen einmal an einer Tabelle zeigen:

 

Gruppenform I

 

U3 Kinder (2jährige)

Ü3 Kinder

(3 bis 5jährige)

Summe

4

16

20

5

15

20

6

14

20

 

In Rheine haben wir 60 x die Gruppenform I und können damit 120 Plätze zwischen dem U3 und dem Ü3 Angebot verschieben.

 

Aber auch ohne den Versorgungsdruck bei den Ü3 Kindern wäre das Maximum an U3-Plätzen nicht zu erreichen gewesen.

 

Dieses möchte ich Ihnen am folgenden Schaubild näherbringen:

 

Beispiel einer Einrichtung mit 12 U3-Plätzen,

die sich auf 2 x Gruppenform I verteilen

 

 

2012

 

 

2013

 

 

 

 

 

 

 

2jährige

12

12

 

2jährige

9

9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3jährige

10

 

 

3jährige

12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

28

 

 

 

31

4jährige

9

 

 

4jährige

10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5jährige

9

 

 

5jährige

9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

40

 

Summe

40

 

 

 

 

 

 

 

 

Auch bei dieser günstigen Altersstruktur der Kinder sind nicht alle 12  U3 Plätze dauerhaft besetzbar. In der Praxis sind diese gleichmäßigen Altersstrukturen eher die Ausnahme, was dann zu noch größeren Schwankungen bei den besetzbaren U3-Plätzen führt.

 

Gerade die neuen Einrichtungen, wie z.B. Kinderland an der Isselstr. und an der Nienbergstr. werden noch über Jahre eine ungleichmäßige Altersstruktur haben, weil in neuen Einrichtungen überwiegend jüngere Kinder aufgenommen werden.

 

Warum lege ich Ihnen diese Problematik so ausführlich dar?

 

Vor wenigen Tagen erreichte uns ein Erlass des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, dass alle geschaffenen U3-Plätze zwingend zu besetzen sind, ansonsten würden die gewährten Zuwendungen zurückgefordert.

 

Einerseits lassen sich nicht alle U3-Plätze besetzten, wie zuvor an dem Beispiel der Gruppenform I gezeigt, andererseits wurden diese Fehlbelegungen jahrelang akzeptiert.

 

Erst jetzt am 25.02.2013, wo fast alle Vorbereitungen für das neue Kindergartenjahr abgeschlossen sind, wird die bisherige Verfahrensweise aufgegeben.

 

Würde man nun kurzfristig umsteuern wollen, müssten 50 der Ü3 Kinder die Einrichtungen verlassen. Da dieses Szenario undenkbar ist, werden die Träger der Einrichtungen und das Jugendamt jeweils über die Spitzenverbände gegen diesen Erlass vorgehen, um eine Änderung zu erreichen.

 

Da derzeit noch einige U3-Ausbaumaßnahmen laufen, wird sich bis zum übernächsten Kindergartenjahr 2014/15 die Zahl der verbindlich bereitzustellenden U3-Plätze weiter erhöhen. Die Zeit bis dahin muss genutzt werden, um die jetzt gerade geschilderte Problematik aufzuarbeiten. Bei der kommenden Kindergartenbedarfsplanung wird die zusätzliche Bereitstellung von Ü3-Plätzen ein Schwerpunkt sein müssen.“

 

 

Nach diesen Informationen stellt Herr Kösters noch die aktualisierte Tabelle (vgl. Anlage 1) der Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder vor. Diese Änderungen haben sich in ergeben, weil seit Erstellen der Vorlage noch Änderungsbedarf aufgetreten war. Auch die finanziellen Auswirkungen die Änderungen werden aufgezeigt (vgl. ebenfalls Anlage 1). Es bleibt aber festzuhalten, dass die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan veranschlagt sind.

 

 

 

Herr Jansen lobt die Verwaltung bzgl. der Arbeit hinsichtlich der Vorstellung der Thematik und hinsichtlich der Versorgung der Ü3 Kinder mit einem Kindergartenplatz. Kritik übt er hinsichtlich der Versorgung der U3 Kinder, da sich hier bereits seit längerer Zeit, insbesondere im Bereich rechts der Ems, ein Mangel abzeichnet und die Verwaltung hierauf seiner Meinung nach spät reagiert habe.

 

Herr Gausmann teilt mit, dass den Eltern der im Januar 2013 noch unversorgten U3 Kinder Hilfestellungen angeboten worden seien, in dem auf die Möglichkeiten der Tagespflege und der Spielgruppe hingewiesen wurde. Ein intensiver Kontakt zu diesen Eltern besteht.

Bei der nächsten Kindergartenbedarfsplanung im Juli 2013 wird ein besonderes Augenmerk auf die Versorgung der U3 Kinder im Bereich rechts der Ems gelegt werden.

 

Frau Holtel äußert im Verlauf der weiteren Diskussion ihr Unverständnis über das Verhalten der Landesregierung und der beabsichtigten Rückforderung von Fördergeldern.

 

Die Ausschussmitglieder teilen in ihren Wortmeldungen die Auffassung der Verwaltung, dass ein kurzfristiges Umsteuern der Belegungen zu Lasten der Ü3-Kinder nicht machbar sei.

 

Auf Nachfrage weist Herr Gausmann darauf hin, dass im Falle einer tatsächlichen Rückforderung von Förderbeiträgen aufgrund des neuen Erlasses die Stadt Rheine rückzahlungspflichtig würde und nicht die Träger der Kindertagesstätten

Die weitere Nachfrage, ob die Stadt Rheine dann in einem zweiten Schritt die Investitionen von den Trägern zurückfordern würde, verneinte Herr Gausmann. Dieses sei auch mit dem Kämmerer im Vorfeld der Sitzung kommuniziert worden.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2013/2014 zu.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig