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Herr Kuhlmann führt in das Thema ein und erläutert, welche Veränderungen es in der neuen Vorlage im Vergleich zur Vorlage 429/12 gebe. Nach intensiver interner Diskussion konnten Gebiete in dieser Vorlage berücksichtigt werden, die 2012 noch nicht als Windvorranggebiete vorgesehen waren. Weiterhin habe die Verwaltung den Abzug der Bundeswehr mit in die Überlegungen einbezogen. Besonders wichtig sei es für die Verwaltung gewesen, dass alle Akteure die gleichen Startchancen hätten. In der Anmeldung zur Fortschreibung des Regionalplans – Teil Energie – seien nun alle die Flächen aufgenommen, die der Kreis Steinfurt als untere Landschaftsschutzbehörde aus artenschutzrechtlicher Perspektive für möglich beurteilt habe. Er bedankt sich bei den beteiligten Akteuren, insbesondere bei Herrn Schütte vom Planungsamt für die Erarbeitung des Konzeptes.

 

Herr Bonk bedankt sich bei der Verwaltung, dass alle Fraktionen in die Beratungen mit einbezogen worden seien. Nachdem es auch aus dem politischen Raum zu wechselnden Bewertungen gekommen sei, könne es nun zu einem für Rheine positiven Ergebnis kommen. Daher werde die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Niehues ergänzt, dass jeder private Grundstückseigentümer seine Flächen bei der Regionalpanungsbehörde der Bezirksregierung Münster für den Regionalplan anmelden könne.

 

Herr Löcken bedauert, dass die Flächen in Elte so massiv aus Artenschutzgründen reduziert worden seien. Er betont, dass die Darstellung im Regionalplan noch kein Planungsrecht für Windkraftanlagen bedeute, sondern dies erst mit der anstehenden Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werde. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planen und Bauen“ nimmt den Bericht zur Ermittlung neuer Windpotenzialflächen im Stadtgebiet von Rheine sowie die weiteren schriftlichen Erläuterungen zur Kenntnis.

Für die aktuelle Fortschreibung des Regionalplans (sachlicher Teilabschnitt „Energie“) werden der Bezirksregierung Münster folgende 3 Korridore als „Windenergiebereiche“ bzw. als „Vorranggebiete“ gemeldet: die Windparks Altenrheine, Elte und Hauenhorst mit ihren jeweiligen Einzelflächen.

 

Für die parallel zum Regionalplan durchzuführende Flächennutzungsplanänderung ist eine Umweltprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Insofern müssen die jeweiligen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als Planbegünstigte entsprechende Gutachten (Umweltbericht und Artenschutzprüfung) erarbeiten lassen. Um den erforderlichen Untersuchungszeitraum von März bis Oktober diesen Jahres zu nutzen, sollte die Beauftragung möglichst zeitnah erfolgen. Dabei ist auch auf eine räumlich lückenlose Begutachtung der geplanten Konzentrationszonen zu achten.

 

 


 

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig