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Frau Dr. Kordfelder trägt den Inhalt des Antrages zur Finanzlage der Stadt - Gebührenentgelte vom 18. Februar 2013 - vor.

 

 

Frau Dr. Kordfelder merkt an, dass jeder gem. § 24 Abs 1 GO das Recht habe, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse und der Bürgermeisterin werden hierdurch nicht berührt. Es gehöre somit zu den demokratischen Grundrechten eines jeden Bürgers, sich mit Anregungen, Anträgen etc. an den Rat, die Ausschüsse und die Verwaltung zu wenden. Dieses Recht durch Erhebung von Gebühren zu beschränken, würde den demokratischen Grundprinzipien entgegenstehen. Unabhängig davon käme die vorgeschlagene Gebührenerhebung nach derzeitigem Kenntnisstand nur bei einem Bürger in Rheine zum Tragen. Da dieser Bürger nicht nur nach Ansicht der Stadt Rheine sein Petitionsrecht missbrauche, sei ihm schon im August letzten Jahres in Abstimmung mit den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen mitgeteilt worden, dass die Stadt Rheine, solange er bzw. seine Familie nicht durch ein behördliches Verfahren unmittelbar persönlich betroffen sei, auf seine Einwendungen, Anträge etc. nicht mehr reagieren werde.

 

Die Ausschussmitglieder sind mit der Empfehlung der Bürgermeisterin, diesen Antrag an die Verwaltung mit der Bitte, dem Verfasser der Eingabe entsprechend schriftlich zu antworten, einverstanden.