Sitzung: 26.02.2013 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
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Frau Dr. Kordfelder trägt den Inhalt des Antrages zur Finanzlage der Stadt - Gebührenentgelte vom 18. Februar 2013 - vor.
Frau Dr. Kordfelder merkt an, dass jeder gem. § 24 Abs 1 GO das Recht habe,
sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen oder Beschwerden
in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Zuständigkeiten der
Ausschüsse und der Bürgermeisterin werden hierdurch nicht berührt. Es gehöre
somit zu den demokratischen Grundrechten eines jeden Bürgers, sich mit
Anregungen, Anträgen etc. an den Rat, die Ausschüsse und die Verwaltung zu
wenden. Dieses Recht durch Erhebung von Gebühren zu beschränken, würde den
demokratischen Grundprinzipien entgegenstehen. Unabhängig davon käme die
vorgeschlagene Gebührenerhebung nach derzeitigem Kenntnisstand nur bei einem
Bürger in Rheine zum Tragen. Da dieser Bürger nicht nur nach Ansicht der Stadt
Rheine sein Petitionsrecht missbrauche, sei ihm schon im August letzten Jahres
in Abstimmung mit den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen mitgeteilt
worden, dass die Stadt Rheine, solange er bzw. seine Familie nicht durch ein
behördliches Verfahren unmittelbar persönlich betroffen sei, auf seine
Einwendungen, Anträge etc. nicht mehr reagieren werde.
Die Ausschussmitglieder sind mit der Empfehlung der Bürgermeisterin, diesen Antrag an die Verwaltung mit der Bitte, dem Verfasser der Eingabe entsprechend schriftlich zu antworten, einverstanden.