Herr Aumann berichtet, dass der Verwaltung eine Anfrage für eine Stellungnahme zur raumordnerischen Beurteilung des og. Bauvorhabens vorliege. Herr Aumann erläutert, dass das Modehaus Schulte bereits jetzt die zulässige Verkaufsfläche laut des Bebauungsplans um 550 Quadratmeter überschreite. Ferner liege das Einkaufszentrum nicht in einem zentralen Versorgungsbereich. Die Daten des Vorhabens und eine erste planungsrechtliche Einschätzung können dem Vermerk entnommen werden (s. Anlage). Die Verwaltung bezweifele, dass das vorgelegte Gutachten zu den richtigen Schlüssen komme. Weiterhin führt Herr Aumann aus, dass der Landkreis Emsland seiner Meinung nach die erste Prüfaufsicht nicht fachgerecht ausgeübt habe. Aus Gesprächen mit anderen Akteuren aus dem Kreis Steinfurt, mit der IHK Münster und mit der Bezirksregierung Münster wisse er, dass auch diese Akteure das Vorhaben sehr kritisch beurteilen würden. Bevor die Verwaltung jedoch eine Stellungnahme erarbeite (Frist für die Stellungnahme sei der 30.3.13), bittet Herr Aumann um ein Votum aus dem Ausschuss.

 

Votum:

 

Die Ausschussmitglieder beauftragen die Verwaltung, zu diesem Thema eine Vorlage zu erarbeiten und im nächsten Ausschuss zur Beratung vorzulegen.