Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IB1085

 

Frau Gellenbeck zeigt per Beamer die neuesten Ansichtszeichnungen für den Gebäudekomplex.

 

Herr Löcken erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese einer Umsetzung dieser neu vorgelegten Planung zustimmen könne.

 

Herr Niehoff äußert, Kritik an der geplanten Dreigeschossigkeit. Positiv hingegen sehe er die Öffnung des Gebäudekomplexes zur Straße hin. Er verweist auf die strengen Auflagen, die für die Gestaltung der Wohnhäuser im benachbarten Wohngebiet gelten.

 

Herr Niehues erläutert, dass an der Brochtruper Straße bereits dreigeschossige Gebäude errichtet wurden und dass somit die Dreigeschossigkeit der Altenwohnanlage kein Problem darstellen sollte. Auch aus seiner Sicht sei die vorgestellte Gliederung der Gebäude gut so. Für wichtig halte er eine Festlegung der zu verwendenden Baumaterialien. Weiter müsse darauf geachtet werden, dass die Planung bezüglich der eingezeichneten Bänke, Bäume und Grünanlagen sowie des Fahrradunterstandes auch tatsächlich umgesetzt werde.

Zusätzlich sei ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, in dem die Wegeführung für den Fuß- und Radweg im hinteren Bereich des Grundstückes geregelt werde.

 

Herr Winkelhaus erklärt, dass aus seiner Sicht dieser Entwurf der Planung besser gelungen sei als der zunächst diskutierte 1. Entwurf.

 

Frau Gellenbeck informiert, dass die Stadt Rheine Eigentümerin des zu bebauenden Grundstückes sei und dass deshalb eine Einflussnahme auf die Bauausführung gesichert sei.

Der zu schließende städtebauliche Vertrag werde auch Regelungen über die zu verwendenden Baumaterialien treffen.

 

Herr Löcken schlägt vor, zunächst eine Gesamtplanung für die Dorfmitte von Hauenhorst zu erstellen und dazu die alte Planung aufzuarbeiten. Vor der Fassung von weiteren Beschlüssen solle diese Planung als nächster Schritt im Ausschuss vorgelegt werden.


I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1       Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Nach dem nunmehr vorgelegten Entwurf sollen am Dorfplatz in Hauenhorst zwei dreigeschossige Wohngebäude in offener Bauweise mit insgesamt 12 Wohneinheiten errichtet werden.

 

Die Verbindung der beiden Hauptgebäude soll mittels einer überdachten Fahrradgarage (Nebenanlage) realisiert werden. Die Ausgestaltung dieses markanten Eckbereiches soll so realisiert werden, dass hier weiterhin Kommunikation möglich ist.

 

Nachdem nunmehr vonseiten des Heimathauskomplexes ein Teilbereich der Park­anlage genutzt wird und der Entwurf zur Eckbebauung Bauerschaftsstraße/
Brochtruper Straße vorliegt, muss eine Überplanung der verbleibenden öffentlichen Grünfläche zwischen der Wohnanlage und dem Heimathauskomplex erarbeitet werden. Eine Gesamtplanung der Dorfmitte von Hauenhorst unter Berücksichtigung der Anregungen aus dem Stadtteilbeirat wird demnächst vorgelegt werden.

 

Mit der Bebauung dieses Bereiches des Dorfplatzes wird der Ausbau eines Kreisverkehres im Knotenpunkt K 66/K 77 nicht verunmöglicht.

 

Der Knotenpunkt K 66/K 77 ist untersucht worden, und es ist festzuhalten, dass die Einrichtung eines Kreisverkehrs möglich ist. Es ist nachgewiesen, dass die Anlage eines Kreisverkehrs, der der Verkehrsbedeutung entspricht, möglich ist. Die für die Wohnanlage vorgesehene Fläche beeinträchtigt nicht den späteren Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz.

 

Vonseiten des Fachbereiches 2 wird es begrüßt, wenn Wohnungen für Senioren nicht nur im Stadtkern von Rheine, sondern auch in allen Stadtteilen angeboten werden. Auch der Standort in unmittelbarer Nähe des Ortskerns ist richtig. Es gibt keine festgelegten Planungsgrößen für den Bedarf an Seniorenwohnungen, aber mit 12 Wohnungen wird das Angebot in Hauenhorst keinesfalls überdimensioniert sein.

 

In Hauenhorst/Catenhorn leben zurzeit 655 Personen im Alter von 65 Jahren und älter.

 

Die Altersgruppe wird in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen.

 

Dass im Ortsteil Hauenhorst eine altengerechte Wohnanlage gewünscht wird, wird ebenfalls von 41 Einwohnern betont, die eine derartige Anlage begrüßen (vgl. folgende Zustimmung).

 

Der Standort dieser Wohnanlage mitten im Zentrum des Ortsteiles Hauenhorst ist optimal gewählt, da alle Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen sich ebenfalls im bzw. um den Kreuzungsbereich K 66/K 77 befinden.

 

Zudem gibt es im Ortsteilgefüge von Hauenhorst nur noch wenige derartige geeignete Freiflächen, die für eine solche Nutzung zur Verfügung stehen. Hier wären lediglich eine Fläche südlich der Mesumer Straße und die derzeitige Parkplatzfläche im Bereich Bauerschaftsstraße/Kirchstraße zu nennen.

 

Für den nunmehr vorgelegten Entwurf der beiden Wohngebäude wird eine Baugestaltungssatzung festgelegt. In Anlehnung an die umfangreichen baugestalterischen Festsetzungen des südlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 213, Kennwort: "Dorfplatz Hauenhorst – Teil B", werden die Materialwahl sowie die Farbgestaltung der Baukörper festgesetzt. Um die dreigeschossige Bebauung zumindest optisch zu reduzieren, soll sich das dritte Geschoss absetzen. Insofern soll das obere Geschoss in hellem Putz erstellt werden.

 

Die Materialwahl sowie die Farbgestaltung der Baukörper passen sich der Dorfplatzwohnbebauung an. Insofern ist von einem Sicheinfügen der Wohnanlage an das Baugebiet "Dorfplatz Hauenhorst – Teil B" auszugehen.

 

Der Heimathauskomplex wird sich weiterhin aufgrund seiner Fachwerkgebäude deutlich von der projektierten und vorhandenen Wohnbebauung absetzen.

 

1.2    Eingabe von 41 Einwohnern aus Hauenhorst vom
4. Dezember 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgestellt, dass seitens der Bevölkerung des Ortsteiles Hauenhorst eine breite Zustimmung zur Errichtung von Altenwohnungen am Dorfplatz besteht.

 

1.3    Eingabe der Anwohner Kornblumenring 25 und 27, 48432 Rheine, vom 6. Dezember 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Zu 1:

Um einen Kreisverkehrsplatz zu ermöglichen, bedarf es nicht größerer Abstände zu den heutigen Verkehrsflächen Brochtruper Straße und Bauerschaftsstraße. Ein Kreisverkehrsplatz, der der Verkehrsbedeutung entspricht, ist innerhalb der heutigen Verkehrsfläche möglich; weitere Flächen werden nicht benötigt.

 

Im Kreuzungsbereich Mesumer Straße/Brochtruper Straße wurde lediglich das Geschäfts- und Wohngebäude im Eckbereich mit einem größeren Abstand zur Mesumer Straße errichtet, um hier die Stellplatzpflichten erfüllen zu können. Lt. Bebauungsplan in diesem Bereich ist ein Näherrücken an den Kreuzungsbereich planungsrechtlich möglich. Eine Bauflucht ist insofern im Bereich südlich der Bauerschaftsstraße/Mesumer Straße nicht erkennbar.

 

Die im Verlauf der Brochtruper Straße stehenden Eichen werden durch die projektierte Baumaßnahme nicht gefährdet.

 

 

Zu 2:

Es ist nicht erkennbar, warum eine Zuwegung zu zwei Wohngebäuden, die jeweils zur Brochtruper Straße und zur Bauerschaftsstraße ausgerichtet sind, ausschließlich von der Bauerschaftsstraße aus erfolgen soll.

 

Die Einfahrt für die Liegenschaften des Heimatvereins befinden sich ca. 65 m von den projektierten Wohngebäuden entfernt; eine gemeinsame Zuwegung ist nicht empfehlenswert, da hierdurch die verbleibende öffentliche Parkanlage zerschnitten wird.

 

Im Übrigen ist der Stellplatzbedarf je Wohngebäude auf der jeweiligen Fläche nachzuweisen, wie es die Landesbauordnung vorsieht. Da der Kreuzungsbereich für eine Zuwegung zu diesen beiden Wohngebäuden aus verkehrstechnischer Sicht zu- und abfahrtsfrei bleiben muss, ergibt sich daraus die Notwendigkeit, sowohl von der Bauerschaftsstraße wie auch von der Brochtruper Straße eine Zufahrt zu den Stellplätzen zu ermöglichen.

 

Da diese Zufahrt/Stellplatzanlage zu den jeweiligen zu bildenden Wohnbaugrundstücken gehörig ist und entsprechend eingegrünt wird, ergibt sich hieraus keine Belästigung durch die Nutzer des Gehweges zum Kinderspielplatz.

 

Zu 3:

Derzeit ist lediglich der erste Bauabschnitt geplant; dieser erste Bauabschnitt beinhaltet die Realisierung von zwei Wohngebäuden mit jeweils sechs Wohneinheiten.

 

Zu 4:

Der nunmehr vorgelegte Entwurf unterliegt einer Baugestaltungssatzung; die Fassadengestaltung sowie die Baukörperform entsprechen dem dörflichen Charakter und dem Umfeld des Heimathauskomplexes sowie der Wohnbebauung am Dorfplatz.

 

 

1.4    Eingabe des Anwohners Kornblumenring 27, 48432 Rheine, vom 15. November 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Die von einem Anwohner, Kornblumenring 27, vorgetragenen Anregungen beziehen sich nicht auf planungsrechtliche Vorgaben, sondern auf eine noch zu erstellende Dorfmitteplanung unter Einbeziehung von angrenzenden öffentlichen Flächen. Nachdem nunmehr der Entwurf zur Eckbebauung Bauerschaftsstraße/Brochtruper Straße vorliegt, muss eine Überplanung der verbleibenden Grünflächen zwischen der Wohnanlage und dem Heimathauskomplex, Kinderspielplatz und Wäldchen entlang der Brochtruper Straße erarbeitet werden.

Eine Gesamtplanung der Dorfmitte von Hauenhorst unter Berücksichtigung dieser Anregungen sowie der Anregungen aus dem Stadtteilbeirat wird demnächst vorgelegt werden.

 

1.5    Es wird festgestellt, dass vonseiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213, Kennwort: "Dorfplatz Hauenhorst – Teil A", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf einen Teilbereich der Flurstücke 285 und 347, Flur 22, Gemarkung Rheine links der Ems, und befindet sich im Eckbereich Brochtruper Straße/Bauerschaftsstraße.

 

Der Änderungsbereich ist im Übersichtsplan sowie in der Plandarstellung geometrisch eindeutig festgelegt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmigÂ