Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:11:20

 

Herr Fühner fragt nach, ob eine nähere Bezifferung des Betrages in Ziffer 2 hinsichtlich der Kosten für die Aufstellung des mobilen Raumsystems möglich sei (siehe Ziffer 2 des Beschlussvorschlages).

 

Herr Bellinvia als Vertreter des Trägers der Kindertagesstätte merkt an, dass die Kosten für die Aufstellung des mobilen Raumsystems kaum von den angeführten 55.000 € abweichen werden. Eine Konkretisierung der Kosten für das mobile Raumsystem wird in den nächsten Tagen an den Fachbereich 2 nachgereicht werden.

 

Herr Fühner äußert anschließend seinen Unmut darüber, dass die Kosten für das mobile Raumsystem erst jetzt aufgeführt werden und nicht bereits vor einem ¼ Jahr, als die Haushaltsmittel für die Sanierung des Kindergartens zur Verfügung gestellt wurden.

 

Anschließend wendet er sich an die Ausschussmitglieder mit der Frage, ob zum jetzigen Zeitpunkt ein Beschluss hinsichtlich des Beschlussvorschlages trotz der nicht endgültigen Kostenermittlung im Hinblick auf das mobile Raumsystems gefasst werden soll oder eine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden sollte.

 

Von Herrn Jansen wird angeregt, den Beschluss entsprechend des Beschlussvorschlages zu fassen mit dem Hinweis an die Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten i. H. v. 55.000 möglichst nicht überschritten werden.

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer für die Sanierung des St. Mariä-Kindergartens, Kirchstr. 8, 48432 Rheine-Hauenhorst einen kommunalen Zuschuss in Höhe von    355.980 € zu gewähren.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer für das Aufstellen eines mobilen Raumsystems zur Unterbringung der 4. Gruppe des St. Mariä-Kindergartens einen kommunalen Zuschuss in Höhe von bis zu 55.000 € zu gewähren. Gleichzeitig ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, eine Kostenübernahmeerklärung hinsichtlich der Rückbaukosten abzugeben.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die monatliche Mietkosten, die die Obergrenze der Betriebskostenfinanzierung nach dem KiBiz NRW übersteigen, im Rahmen des Rheiner Modells zu übernehmen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig