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Herr Jüttner-von der Gathen erläutert den Inhalt der Vorlage.
Herr Jansen weist auf die nachstehenden Ungenauigkeiten in den Richtlinien hin und bittet um Nachbesserung. Die Änderungen werden seitens der Verwaltung umgesetzt werden.
6.3
Eine
Einbeziehung des Gesundheitsamtes und des Bauamtes ist erforderlich.
wird ersetzt durch:
Eine Einbeziehung des Kreisgesundheitsamtes und des örtlichen Bauamtes ist
erforderlich.
7.3
(…) Der Beginn
des Betreuungsverhältnisses wird mittels Bescheid durch das Jugendamt
festgelegt.
Wird ersetzt durch:
(…)
Der Beginn des Betreuungsverhältnisses wird mittels Bescheid durch den Fachbereich
Jugend, Familie und Soziales festgelegt.
7.6.4 „Die
Ausstattung erfolgt auf Antrag. Entsprechende Zahlungsnachweise sind Grundlage
der Antragstellung.“
Es
wird im Hinblick auf die Auszahlung der Beiträge um die Ergänzung einer Verjährungsregelung
gebeten, welche aufgenommen werden wird.
7.7 „Tagespflegepersonen
(…) erhalten auf Antrag pro belegtem Tagespflegeplatz einen Erstausstattungszuschuss
in Höhe von bis zu 500,00 €. (…) Eine erneute Förderung ist auf Antrag nach
fünf Jahren möglich.
Die
Auszahlung des Erstausstattungszuschusses kann nur für die Zukunft beantragt
werden, eine rückwirkende Antragstellung ist
nicht möglich.“
wird
ergänzt
um eine Formulierung, die eine rückwirkende Gewährung
des Zuschusses ausschließt.
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt der Neufassung der Richtlinien des Fachbereichs
Jugend, Familie und Soziales der Stadt Rheine für die Kindertagespflege nach
dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in der Fassung der Anlage 1 mit Wirkung zum
01.08.2013 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig