Beratungsergebnis: geändert beschlossen

00:44:30

 

Herr Jüttner-von der Gathen erläutert den Inhalt der Vorlage.

 

Herr Jansen weist auf die nachstehenden Ungenauigkeiten in den Richtlinien hin und bittet um Nachbesserung. Die Änderungen werden seitens der Verwaltung umgesetzt werden.

 

6.3         Eine Einbeziehung des Gesundheitsamtes und des Bauamtes ist erforderlich.

 

wird ersetzt durch:

 

Eine Einbeziehung des Kreisgesundheitsamtes und des örtlichen Bauamtes ist erforderlich.

 

 

7.3         (…) Der Beginn des Betreuungsverhältnisses wird mittels Bescheid durch das Jugendamt festgelegt.

 

Wird ersetzt durch:

 

(…) Der Beginn des Betreuungsverhältnisses wird mittels Bescheid durch den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales festgelegt.

 

 

 

7.6.4Die Ausstattung erfolgt auf Antrag. Entsprechende Zahlungsnachweise sind Grundlage der Antragstellung.“

 

Es wird im Hinblick auf die Auszahlung der Beiträge um die Ergänzung einer Verjährungsregelung gebeten, welche aufgenommen werden wird.

 

 

7.7     „Tagespflegepersonen (…) erhalten auf Antrag pro belegtem Tagespflegeplatz einen Erstausstattungszuschuss in Höhe von bis zu 500,00 €. (…) Eine erneute Förderung ist auf Antrag nach fünf Jahren möglich.

Die Auszahlung des Erstausstattungszuschusses kann nur für die Zukunft beantragt werden, eine rückwirkende Antragstellung ist  nicht möglich.“

 

          wird ergänzt

 

          um eine Formulierung, die eine rückwirkende Gewährung des Zuschusses ausschließt.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Neufassung der Richtlinien des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales der Stadt Rheine für die Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in der Fassung der Anlage 1 mit Wirkung zum 01.08.2013 zu.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig