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Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 12. September 2012 entschieden, dass zusätzliche Erträge in Höhe von 15.900 € jährlich im Budget der Sportför­derung veranschlagt werden.

Sie dienen der Refinanzierung eines Betrages i.H.v. 212.000 €, der für das Pro­jekt zum Bau eines Fußballkunstrasenplatzes überplanmäßig zur Verfügung ge­stellt wurde.

 

Die Zustimmungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Rheine sind inzwischen ebenfalls erfolgt.

 

Die zusätzlich eingeplanten Erträge sind mit den aktuell gültigen Tarifen für die Sportstätten in Rheine nicht zu erzielen, mit den Rheiner Fußballvereinen wurden bereits im Rahmen der Umsetzungsplanungen für das Kunstrasenfeld einver­nehmliche Vor­schläge erar­beitet, wie der oben stehende Betrag im Rahmen der Nutzung des Fußballkunst­rasenplatzes erzielt werden kann.

 

Aufgrund der abweichenden Entgelte für die Nutzung des Kunstrasenplatzes ist eine Erweiterung der Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich.

 

Darüber hinaus haben bereits am 5. und 25. Juli 2012 Treffen der sportpolischen Sprecher der Fraktionen mit dem Vorsitzenden des Stadtsportverbandes sowie Vertretern der Verwaltung stattgefunden, um den Erfolg der Sportstättennut­zungsgebühr zu analysieren und zu bewerten.

Ein wesentliches Ziel für die Einführung war die Absicht, den Vereinen mit ver­einseigenen Anlagen den nach den Sportförderrichtlinien angestrebten 25-pro­zentigen Betriebskostenzuschuss zu garantieren.

 

Da die erzielten Entgelte den Betrag, der zur Sicherstellung dieser 25-prozenti­gen Bezuschussung er­forderlich ist, deutlich übersteigen, wurde in Erwägung ge­zogen, die Entgelte für die Benutzung der Sportstätten entsprechend zu senken.
Dieser Vorschlag soll ebenfalls in die Neufassung der Benutzungs- und Entgelt­ordnung einfließen.

 

Darüber hinaus sind aus Sicht der Verwaltung weitere zum Teil redaktionelle Än­derungen erforderlich, die zu einer höheren Rechtssicherheit in der Anwendung der Vorschrift führen.

 

Geplant ist, Vertreter des Sportausschusses und des Stadtsportverbandes einzu­laden, um die jeweiligen Vorschläge zu erörtern.

 

Damit rechtzeitig mit Beginn der Nutzung des Fußballkunstrasenplatzes im Sommer 2013 entsprechende Regelungen in Kraft treten können, ist beabsich­tigt, in der Sitzung des Sportausschusses am 3. Juli 2013 einen abgestimmten Entwurf zur Vorberatung vorzulegen, der in der Ratssitzung am 16. Juli 2013 endgültig beschlossen werden soll.