Sitzung: 18.04.2013 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 050/13
00:15:00
Herr Winkelhaus
kann einer kombinierten Geh- und Radwegführung nicht zustimmen.
Beschluss:
Zu I: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt für die erstmalige Herstellung nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Harkortstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: „Industriegebiet Baarentelgen Nord“:
„Harkortstraße“
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.
a) Fahrbahn:
- Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in
einer Breite von
6,50 m bis 9,00 m (im Bereich der Zufahrten),
Bauklasse II nach RStO 01
- Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in
einer Breite von
24,00 m, Bauklasse II nach RStO 01 im Bereich
des Wendehammers
b) Parken:
Pflasterung von 2,50 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 10 cm, mit Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung von 2,50 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Gliederung der Parkstreifen, mit Hochbordsteinen eingefasst
d) kombinierter Geh-/Radweg:
Anlegung eines 2,50m breiten Geh-/Radweges aus rotem Betonsteinpflaster d=10cm mit Unterbau, durch Hochbordsteine abgesetzt
e) Gehweg:
Anlegung eines einseitigen Gehweges in 1,50 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau, durch Hochbordsteine abgesetzt, in Zufahrten auf 2cm abgesenkt
f) Zufahrten:
Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten
Grundstücken in grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau
g) Entwässerung:
Herstellung einer 30cm breiten Entwässerungsrinne beiderseits der Fahrbahn,
mit Straßenabläufen und Anschluss an die vorhandene Kanalisation
h)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Beschluss des Rates:
Zu II: Satzung über die
Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Ent- wurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Harkortstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: „Industriegebiet Baarentelgen Nord“.
S a t z u n g
über die
Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Harkortstraße“
der Stadt
Rheine
vom
_______________
Gem. § § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436), hat der
Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Harkortstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129,
Kennwort: „Industriegebiet Baarentelgen Nord“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
„Harkortstraße“
Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt
2. Parkstreifen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenen Betonsteinpflaster; einseitig
3. kombinierter Geh-/Radweg mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster; einseitig
4. Grünbeete mit Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet
5. Gehweg mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten; einseitig
6. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
7. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen