Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

00:15:00

 

Herr Winkelhaus kann einer kombinierten Geh- und Radwegführung nicht zustimmen.

 

 

 


Beschluss:

 

 

 

Zu I:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt für die erstmalige Herstellung nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Harkortstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: „Industriegebiet Baarentelgen Nord“:

 

 

 „Harkortstraße“

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

a)       Fahrbahn:

 

- Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von

  6,50 m bis 9,00 m (im Bereich der Zufahrten), Bauklasse II nach RStO 01

 

- Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von

  24,00 m, Bauklasse II nach RStO 01 im Bereich des Wendehammers

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von 2,50 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 10 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,50 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Gliederung der Parkstreifen, mit Hochbordsteinen eingefasst

 

d)    kombinierter Geh-/Radweg:

 

Anlegung eines 2,50m breiten Geh-/Radweges aus rotem Betonsteinpflaster  d=10cm mit Unterbau, durch Hochbordsteine abgesetzt

 

e)    Gehweg:

 

Anlegung eines einseitigen Gehweges in 1,50 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau, durch Hochbordsteine abgesetzt, in Zufahrten auf 2cm abgesenkt

 

f)     Zufahrten:

 

Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten Grund­stücken in grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

g)    Entwässerung:

 

Herstellung einer 30cm breiten Entwässerungsrinne beiderseits der Fahrbahn,

mit Straßenabläufen und Anschluss an die vorhandene Kanalisation

           

h)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu II:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Ent- wurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Harkortstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: „Industriegebiet Baarentelgen Nord“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der „Harkortstraße“

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Harkortstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: „Industriegebiet Baarentelgen Nord“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 „Harkortstraße“

 

Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt  

 

2.     Parkstreifen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenen Betonsteinpflaster; einseitig

               

3.     kombinierter Geh-/Radweg mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster; einseitig

 

4.     Grünbeete mit Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

 

5.     Gehweg mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten; einseitig

 

6.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

7.    betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 


Abstimmungsergebnis:           mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen