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Herr Aumann berichtet, dass die Stadt Rheine im Rahmen des von der Stadt Emsdetten beantragten Zielabweichungsverfahrens beteiligt wurde. Die Stadt Emsdetten ist bereits im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes und beantragt bei der Regionalplanungsbehörde eine Art Befreiung von den Darstellungen des aktuellen Regionalplans. Da die Belange der Stadt Rheine nicht beeinträchtigt werden, werde die Verwaltung keine Bedenken äußern.

 

Herr Löcken bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es aus diesem Verfahren Synergien gebe, die für die kommende Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine und hier für die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen in Elte nutzbar wären.

 

Herr Niehues erkundigt sich, warum das Zielabweichungsverfahren für Emsdetten eingeleitet werden könne, dies aber für Rheine als nicht möglich beurteilt worden sei.

 

Herr Aumann erläutert, dass die Stadt Emsdetten im  Flächennutzungsplanänderungsverfahren inhaltlich und formell (Umweltbericht, Offenlage) fortgeschritten sei, was seitens der Regionalplanungsbehörde für ein Zielabweichungsverfahren als Voraussetzung gesetzt werde.

 

 

 

 

 

                                                                            Planen und Bauen

                                                                                                                              Stadtplanung

                                                                            Herr Schütte

PV Stadtplanung: Herr Aumann                                  

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                                                                            Aktenzeichen: PG 5.1 - hs

                                                                            (bei Schriftwechsel bitte angeben)

 

                                                                            10. April 2013

 

 

Zielabweichungsverfahren für Konzentrationszonen für die Windenergienutzung in der Stadt Emsdetten  (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emsdetten im Bereich Veltruper Feld; Erweiterung der besteh. Konzentrationszone)

 

Beteiligung/Benehmensherstellung als fachlich betroffene, öffentliche Stelle

 

Information des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine für die Sitzung am 24. April 2013

 

Die Bezirksregierung Münster beteiligt u.a. die Stadt Rheine als fachlich betroffene, öffentliche Stelle im regionalplanerischen Zielabweichungsverfahren für neue Konzentrationszonen für Windenergienutzung im Bereich Veltruper Feld.

 

Auf der Grundlage einer aktuellen, gesamtstädtischen Potenzialanalyse sowie umwelt- und artenschutzrechtlicher Gutachten hat die Stadt Emsdetten drei weitere Konzentrationszonen im Anschluss an den bisher bestehenden Windkorridor ermittelt. Diese neuen Zonen liegen außerhalb der Windenergieeignungsbereiche des Regionalplans. Aufgrund der beabsichtigten Abweichungen vom Regionalplan hat die Stadt Emsdetten die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gemäß § 16 Landesplanungsgesetz beantragt.

Demnach bedarf es keines langwierigen Regionalplanänderungsverfahrens, sofern die Grundzüge der Planung unberührt bleiben. Die Entscheidung ergeht im Benehmen mit den fachlich betroffenen, öffentlichen Stellen und im Einvernehmen mit der Belegenheitsgemeinde und dem Regionalrat.

 

Da die neuen Wind-Konzentrationszonen der Stadt Emsdetten keine baulichen und sonstigen Nutzungen auf Rheinenser Gebiet einschränken und auch keine künftigen Windkorridore im Elteraner Raum beeinträchtigen, werden der Regionalplanungsbehörde in Münster keine Bedenken seitens der Stadt Rheine vorgetragen. Auch die nachfolgende Flächennutzungsplanänderung bleibt ohne kritischen Kommentar, da Belange der Stadt Rheine - insbesondere hinsichtlich der Schutzabstände zu Siedlungen und Hofstellen - berücksichtigt wurden.

 

Bis auf den Veltruper Bereich bleibt ansonsten das Stadtgebiet von Emsdetten frei von Windenergieanlagen.

 

Im Auftrag

 

 

(Schütte)