Beratungsergebnis: geändert beschlossen

I/B/2928    

 

Herr Schröer führt aus, dass die Kanalbefahrung Undichtigkeiten am Kanalnetz Nadorffs Kamp gezeigt habe.

 

Herr Kohnen fragt nach ob bei einer Grabenbreite von 1,80 m für den Kanalbau einen Verteilung der Kosten zu 50/50 nötig sei. Da der Graben nur für den Kanal gemacht werde, könnten dann die Baukosten zu 100 % dem Kanalbau zugeschrieben werden ohne die Anwohner zu beteiligen. Weiterhin regt Herr Kohnen an auf den verkehrsberuhigten Bereich zu verzichten, denn in dieser Straße würden PKW-Stellplätze fehlen. Ferner bittet er aus Kostengründen auf das Grünbeet zu verzichten.

 

Herr Schröer sagt zu dass er die Finanzierungsfrage bezüglich des Kanalbaus prüfen lassen werde.

 

Herr Schröer spricht sich für den verkehrsberuhigten Bereich aus, da dieser am kostengünstigsten sei. Das Grünbeet könne  durch Einplanung von PKW-Stellplätzen ersetzt werden.

 

Herr Reiske merkt an, dass Rheine eine Lebenswerte Stadt seien sollte und nicht eine Autogerechte Stadt.

 

Die CDU-Fraktion könne sich den Ausführungen von Herrn Schröer anschließen, sagt Herr Kohnen zu.

 


Geänderter Beschluss:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:          Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße Nadorffs Kamp:

 

          Nadorffs Kamp (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)             Befahrbarer Bereich:

Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer ca. 7,00 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster. Generell Verwendung von Betonsteinpflaster mit d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b)             Parken:

Pflasterung von mindestens 2,50 m breiten Parkständen in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

 

c)              Entwässerung:

Straßenentwässerung über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne in Straßenabläufe mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal

 

d)             Straßenbeleuchtung:

elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchte LSS 151-2, 2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m

 

 

Laut Beschluss wird der Punkt Begrünung durch das zusätzliche Anlegen von PKW-Stellplätzen ersetzt


 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig