Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

I/B/0130    

 

Herr Schröer führt kurz in die Thematik ein und gibt dann das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Heider vom Ingenieurbüro Hagemann und Heider.

 

Herr Heider erläutert noch mal die Gründe für diese Prüfung und verweist auf den schlimmen Dacheinsturz in Bad Reichenhall. Die Erkenntnisse aus den Untersuchungen in Bad Reichenhall flossen bei der Prüfung der Dächer in Rheine mit ein. Gravierende Mängel habe es in Rheine nicht gegeben, dennoch zeigten einige Dächer Auffälligkeiten, die behoben werden müssten.

 

Abschließend empfiehlt Herr Heider jährliche Kontrollen an den öffentlichen Gebäuden durchzuführen.

 

Herr Kohnen bedankt sich für die Ausführungen. Er fragt nach, welche Kontrollen die Hausmeister der öffentlichen Gebäude durchführten. Er bittet die Verwaltung eventuelle Schnittstellen herauszufinden und zu verbinden.

 

Herr Löcken verweist auf die ständigen Einsparungen auch beim Personal. Die Hausmeister seien so ausgelastet, dass zusätzliche Kontrollen nicht vorgenommen werden können, so dass es zu diesen Mängeln gekommen sei.

 

Herr Reiske merkt an, dass hier die Politik in die Verantwortung genommen werde. An Geld und Personal zur Instandhaltung städtischen Eigentums dürfe nicht gespart werden.

 

Herr Brauer erkundigt sich nach der Dienstanweisung für Hausmeister. Sei dort eindeutig geregelt, dass diese Kontrollen an den Dächern durchführen müssen.

 

Herr Grimberg antwortet, dass die Hausmeister in Zukunft mit einem Prüfbuch ausgestattet würden, so dass die Kontrollen Protokolliert werden können. Alle Kontrollen könnten die Hausmeister aus Versicherungstechnischen Gründen nicht durchführen.

 

Herr Schröer ergänzt, dass nur in begrenztem Umfang Mittel für die Instandhaltung zur Verfügung stünden. In Zukunft müsse stärker die Sicherheit und nicht nur die Sparsamkeit Berücksichtigung bei der Mittelfreigabe finden. Da die Hausmeister aus versicherungstechnischen Gründen nicht auf das Dach steigen dürfen, müsse für diese Kontrollen eine gesonderte Regelung getroffen werden.

 

Herr Berardis erkundigt sich nach dem Verfahrensablauf zur Mängelbeseitigung an den jetzt festgestellten Gebäuden.

 

Herr Schröer antwortet dass die Verwaltung sich um die Schadensbeseitigung kümmern werde. Eine genaue Vorgehensweise sei noch nicht festgelegt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Vorlage und die Berichterstattung über die Untersuchung, Bewertung und Sanierung von den vorhandenen Gebäuden und Hallen, durch Herrn Dipl.-Ing. Herr Heider vom Ingenieurbüro für Statik Hagemann und Heider zur Kenntnis.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig