Nachtrag: 21.03.2007 Nummer 1

Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IB2320

 


I.     Erneuter Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 302, Kennwort: "Gellendorfer-Mark – Nord", erneut nebst Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich auf die nördlichen Flächen des ehemaligen Kasernengeländes und betrifft Teile der Flurstücke 278 (Flur 26), 324 (Flur 27) und 34 (Flur 24), Gemarkung Rheine rechts der Ems, in einer Größe von ca. 9,5 ha.

 

Der Geltungsbereich ist in einem Ãœbersichtsplan sowie in der Plandarstellung gekennzeichnet.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig