Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

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Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.


Beschluss:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, ein Teilstück des Friedrich-Ebert-Ringes, im anliegenden Lageplan gelblich dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 182, Flurstück 499 und 512, einzuziehen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW wird hiermit eingeleitet.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig