Herr Neumann zeigt einführend noch einmal auf, dass mit dem vorgelegten Sachstandsbericht die aktuelle Situation der Spielanlagen in der Stadt Rheine wiedergegeben werde.

 

Die Spielplatzlandschaft werde sich auch künftig weiterentwickeln. So werde es auch künftig Veränderungen gegenüber dem aktuellen Bestand geben. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die weitestgehende Beteiligung möglichst vieler Akteure in der sozialen Infrastruktur in Rheine einen hohen Stellenwert habe.

 

In der anschließenden Beratung werden folgende Punkte diskutiert:

 

Herr Fühner weist zunächst auf das vorgestellte Rechnungsergebnis 2012 hin, das Mindereinnahmen in Höhe von 35.778,00 € für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen der TBR AöR gegenüber dem Ansatz aufweist.

 

Herr Gausmann führt dazu aus, dass der Fachbereich 4 die im Budget ausgewiesenen Beträge mit der TBR AöR vereinbart habe.

Der Fachbereich 2 sei bisher an diesen Beratungen nicht beteiligt worden.

 

Für Herrn Fühner stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wer über den Vertrag zwischen Stadt und Technische Betriebe AöR entscheide.

 

Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Vereinbarungen im Unterausschuss vorzustellen und zu erläutern.

 

Zur vorgesehenen Schließung von Spielplatzstandorten erklärt Herr Neumann auf Nachfrage, dass alle Stadtteilbeiräte beteiligt worden seien mit Ausnahme der Stadtteile Dorenkamp und Innenstadt, die auch auf mehrfache Nachfrage keine Beteiligung gewünscht hätten.

 

Auf Nachfrage bestätigt Herr Neumann, dass das Thema behindertengerechter Ausbau von Spielanlagen bei Neuanlagen grundsätzlich in der Planung berücksichtigt werde; bei bestehenden Spielplätzen werde das sukzessive im Rahmen von laufenden Renovierungsmaßnahmen, wo dies möglich ist, realisiert.

 

Herr Fühner sieht die vorgelegte Information als Grundlage für die weitere Planungen, die nach und nach zu Beschlussvorlagen führen müssten.

 

Der Unterausschuss „Kinderspielplätze“ nimmt die Informationen zur aktuellen Spielplatzsituation zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umsetzung der Vorschläge die notwendigen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.