02:13:45

 

Herr Linke verweist auf die Vorlage.

 

Die Frage von Herrn Lunkwitz, wie damit umgegangen werde, wenn die zur Refinanzierung des Kunstrasenplatzes erforderlichen Erträge in Höhe von 15.900 € durch die Nutzungsentgelte nicht eingingen, beantwortet Herr de Groot-Dirks damit, dass der fehlende Betrag dann im Zuge des Haushaltsvollzuges an anderer Stelle im Budget eingespart werde. Er werde definitiv nicht den anderen Nutzungsentgelten, die ja in voller Höhe wieder an die Vereine ausgezahlt werden sollen, entnommen. Dieses sei auch in § 13 der Benutzungs- und Entgeltordnung so geregelt.

 

Herr Gude und Herr Mollen bringen die Frage ein, wie denn mit möglichen Mehreinnahmen umgegangen werden solle. Man müsse hier eine Lösung finden, um zu verhindern, dass diese eventuellen Mehreinnahmen in die Konsolidierung des Haushalts einfließen.

 

Herr Linke antwortet, dass diesbezüglich schon Gespräche mit dem Kämmerer stattgefunden hätten. Es sei leider haushalterisch nicht möglich, Rückstellungen für den Kunstrasenplatz zu bilden. Dieses könne nach derzeitigem Stand nur im Wege einer Nebenrechnung erfolgen.  Da diese Lösung jedoch weder für ihn noch für die anwesenden Ausschussmitglieder befriedigend sei, werde die Verwaltung weitergehende Gespräche mit dem Kämmerer führen.

 

Herr Gude gibt die Anregung, zur besseren Klarheit in § 13 Punkt 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung mit aufzunehmen, dass die Mehreinträge bei den Einnahmen aus den Sportstättennutzungsgebühren gem. § 10 im Verhältnis der bereits ausgezahlten Betriebskostenzuschüsse des abgelaufenen Jahres zusätzlich an die Vereine ausgezahlt werden. Dieser Anregung schließen sich auch die anderen Ausschussmitglieder an.

 

Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende über diesen Änderungsantrag abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Sportausschuss beschließt, den § 13 Pkt. 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung wie folgt zu ändern:

 

§ 13 Punkt 2:

Einnahmen, die am Ende eines Haushaltsjahres noch nicht an die Sportvereine zurückgeflossen sind, sollen im Folgejahr im Verhältnis der bereits ausgezahlten Betriebskostenzuschüsse zur Auszahlung gebracht werden. Im Jahresabschluss sind entsprechende Rückstellungen einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig

 

 

Im Anschluss fasst der Sportausschuss folgenden Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten in der Stadt Rheine zu beschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig