Sitzung: 26.06.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 312/13
02:05:39
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Beschluss:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1.1 Anlieger der Sacharowstraße, 48432 Rheine;
E-Mail vom 2. Mai 2013
Abwägungsempfehlung:
Der Haushaltsplan 2013 der Stadt Rheine wurde vom Rat als Satzung beschlossen, von der Kommunalaufsicht geprüft und mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Die darin aufgeführten Haushaltsmittel zur Finanzierung von Planung und Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses sind für die Jahre 2013 bis 2015 ordnungsgemäß eingestellt. Damit ist – entgegen der obigen Behauptungen - die Umsetzung des Projektes gesichert.
Die Aussagen zur fehlenden Handlungsfähigkeit entbehren jeder Grundlage, werden hier nicht weiter kommentiert und sind letztlich für dieses Bauleitplanverfahren nicht abwägungsrelevant.
1.2 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
2.1 Technische
Betriebe Rheine AöR, Entwässerung, 48431 Rheine;
Stellungnahme vom 22. April 2013
Abwägungsempfehlung:
Der obige Text zum Thema „Entwässerung’“ wird in die Begründung eingearbeitet.
2.2 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
II. Offenlegungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kennwort: "Feuerwehr rechts der Ems", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich dieses
Bauleitplans wird gebildet durch den südlichen Teil des Flustücks 117, in der
Flur 36 der Gemarkung Rheine rechts der Ems. Er bezieht sich auf ein
Grundstück, das zwischen der Bergstraße und einer gedachten östlichen
Verlängerung der Plackenstraße liegt. Aus dem Gesamtgrundstück in der Größe von
26.500 qm werden für die Feuerwehr etwa 10.000 qm in Anspruch genommen.
Der Geltungsbereich ist im Übersichts- bzw.
Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig