Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

02:05:39

 

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 


Beschluss:

 

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

1.1    Anlieger der Sacharowstraße, 48432 Rheine;

         E-Mail vom 2. Mai 2013

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Haushaltsplan 2013 der Stadt Rheine wurde vom Rat als Satzung beschlossen, von der Kommunalaufsicht geprüft und mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Die darin aufgeführten Haushaltsmittel zur Finanzierung von Planung und Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses sind für die Jahre 2013 bis 2015 ordnungsgemäß eingestellt. Damit ist – entgegen der obigen Behauptungen - die Umsetzung des Projektes gesichert.

Die Aussagen zur fehlenden Handlungsfähigkeit entbehren jeder Grundlage, werden hier nicht weiter kommentiert und sind letztlich für dieses Bauleitplanverfahren nicht abwägungsrelevant.

 

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

2.1    Technische Betriebe Rheine AöR, Entwässerung, 48431 Rheine;

          Stellungnahme vom 22. April 2013

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der obige Text zum Thema „Entwässerung’“ wird in die Begründung eingearbeitet.

 

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kennwort: "Feuerwehr rechts der Ems", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bauleitplans wird gebildet durch den südlichen Teil des Flustücks 117, in der Flur 36 der Gemarkung Rheine rechts der Ems. Er bezieht sich auf ein Grundstück, das zwischen der Bergstraße und einer gedachten östlichen Verlängerung der Plackenstraße liegt. Aus dem Gesamtgrundstück in der Größe von 26.500 qm werden für die Feuerwehr etwa 10.000 qm in Anspruch genommen.

Der Geltungsbereich ist im Übersichts- bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig