Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Otto, verantwortlicher Entwurfsarchitekt für die Gestaltung der Ems-Galerie des Büros RKW, erläutert anhand von Plänen einige Änderungen in den Nutzungen. Insbesondere der Food-Court im 1. OG wurde verändert, sowie der Gastronomiebereich am Ende der Mall. Diese weichen nunmehr gegenüber der dem städtebaulichen Vertrag zugrundeliegenden Fassung ab.

 

Im weiteren Verlauf beantwortet Herr Otto einige Verständnisfragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Löcken erkundigt sich, ob im Bereich der Münsterstraße Änderungen vorgesehen seien.

 

Herr Otto verneint dies. Der Bereich Münsterstraße wurde nicht verändert.

 

Herr Aumann erläutert hierzu, dass für den Eingang Münsterstraße ein öffentliches Wegerecht während der Öffnungszeiten des Mieters im städtebaulichen Vertrag vereinbart wurde.

Er führt weiter aus, dass durch die Änderungen im Food-Court Bereich die Nutzung des Ems-Balkons geändert wurde. Der Ems-Balkon werde nun durch die Gastronomie genutzt.

 

Herr Klaas erläutert hierzu, dass durch die Nutzungsänderung der Ems-Balkon offener wirke. Der Food-Court in der alten Fassung habe die Sicht auf die Ems versperrt.

 

Herr Niehues fragt nach, wie sich der Emsdettener Kompromiss auf die Ems-Galerie auswirke.

 

Herr Klaas antwortet, dass durch den Kompromiss die Flexibilität der Ems-Galerie auf das Marktgeschehen einzugehen, eingeschränkt sei. Seiner Meinung nach beruhe die Gutachterauskunft aus Emsdetten auf Annahmen, die durch reale Zahlen nicht belegt werden können. Die Zugeständnisse schränken ihn nun im Wettbewerb ein.

 

Herr Niehues bedauert dies, freut sich jedoch dass nun weitergearbeitet werden könne. Er fragt nach, ob es möglich sei, die neuesten Pläne einer breiten interessierten Öffentlichkeit vorzustellen und dankt Herrn Klaas für die gute Zusammenarbeit.

 

Herr Kuhlmann merkt an, dass die Verwaltung die Planänderungen erst kurz vor der Sitzung erhalten habe. Daher war es nicht möglich, die Änderungen mit dem städtebaulichen Vertrag abzugleichen. Um dies im Nachhinein tun zu können, schlägt er vor, den Beschlussvorschlag entsprechend anzupassen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag zu.

 


Geänderter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt die überarbeiteten Planungen zur „Ems-Galerie“ zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Abweichungen vom städtebaulichen Vertrag zu bewerten und mit dem Investor so zu verhandeln, dass auf dieser Grundlage eine Baugenehmigung erteilt werden kann.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig