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Herr Gausmann führt in die Vorlage ein und gibt einen redaktionellen Hinweis zu 1.1 „Begriffsbestimmungen und Auftrag“. Hier müssen im ersten Absatz die Worte „Kinder im Alter von 2 Jahren“ durch die Bestimmung „Kinder bis unter 3 Jahren“ ersetzt werden muss.
Zudem soll unter Punkt 2.2 „Finanzierung der Spielgruppen“ in Absatz 4 eine Änderung dahingehend erfolgen, dass der Elternbeitrag sich an der beigefügten Anlage 1 orientiert. Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Träger der Spielgruppen hiervon abweichende Beiträge erheben können.
Herr Jansen regt an, unter Punkt 2.2 im Absatz 6 hinzuzufügen, dass es sich beim städtischen Zuschuss um 3,00 € pro qm Nutzfläche und Spielgruppen-Nutztag
handelt.
Gleichzeitig regt er eine Neuformulierung des Absatzes 1 von Punkt 2.4 an, da der Satzbau unverständlich ist.
Die Verwaltung wird die Anregungen einarbeiten; sodann ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die mit den genannten Änderungen als Anlage 1 beigefügte Rahmenleitlinie Spielgruppenförderung in Rheine zum 01. August 2013.
Abstimmungsergebnis: einstimmig