Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

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Herr Schröer erläutert kurz den Sachverhalt.

 

 


Beschluss:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, ein Teilstück der Basilikastraße, im anliegenden Lageplan gelblich dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 181, Flurstück 395, einzuziehen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen. Der Zugang und die Zufahrt zum Privatgrundstück Basilikastraße 27 bleibt ausnahmsweise zulässig.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW wird hiermit eingeleitet.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig